Schadensregulierung mit oder ohne MWST
Der Schaden ist gemeldet, Angebote erstellt, nun entweder selbst machen (Baumarkt Material) oder von einer Firma wieder herichten lassen. Bei einer Firma ist die MWST im Entpreis enthalten, also MWST abzugsfähig. Beim Kauf der Materialien auf dem Baumarkt muss ich die MWST im voraus begleichen. Nun bin ich privat Versichert und nicht vorsteuerabzugsfähig. Bekomme ich die vollen Baumarktkosten oder nur die Summe ohne die MWST erstattet.
Mit Freundlichen Grüßen
H.Börhold
Mit Freundlichen Grüßen
H.Börhold
Antworten (3)
Wenn sie nicht vorsteuerabzugsfähig sind, bekommen sie alle Aufwendungen incl. Mwst erstattet. Egal ob es vom Baumarkt ist oder ob eine Firma gearbeitet hat.
Ein Frage: Weshalb wollen Sie das selber machen ? Nehmen Sie doch in Anspruch, daß der Schaden fachmännisch repariert wird. Dann haben Sie auch Gewährleistung auf das Gewerk. Ganz zu schweigen von der Arbeit, die Sie sich machen würden. In der Zeit können sie auch etwas Besseres tun.
Ein Frage: Weshalb wollen Sie das selber machen ? Nehmen Sie doch in Anspruch, daß der Schaden fachmännisch repariert wird. Dann haben Sie auch Gewährleistung auf das Gewerk. Ganz zu schweigen von der Arbeit, die Sie sich machen würden. In der Zeit können sie auch etwas Besseres tun.
Option a) Angebot einreichen und den Versicherer bitten, mitzuteilen wie viel geleistet wird, wenn Sie den Schaden in Eigenleistung beheben. Meistens ca. 60% des Bruttobetrages (20 % MwSt, 20 % Lohnnebenkosten). Danach kann der VR Fotos als Nachweis der Wiederherstellung verlangen.
Option b) Belege vom Baumarkt und Stundenzettel Ihrer Arbeit einreichen. Baumarkt wird inkl. Mehrwertsteuer gezahlt, als Stundenlohn zwischen 8-12 € / h
Option b) Belege vom Baumarkt und Stundenzettel Ihrer Arbeit einreichen. Baumarkt wird inkl. Mehrwertsteuer gezahlt, als Stundenlohn zwischen 8-12 € / h