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Gast

Schließanlage Vermietersache?

Vor kurzem musste bei uns an der Wohnungstür das Zylinderschloss ausgetauscht werden. Laut Schlüsseldienst handelte es sich hierbei um Materialverschleiß.
Muss der Vermieter das Zylinderschloss nachbestellen und austauschen damit der ursprüngliche Mietzustand hergestellt ist?
Es handelt sich hierbei um eine Schliessanlage bei der wir die Haus- und Wohnungstür sowie den Keller mit einem Schlüssel öffnen können.
Gibt es hierzu Gerichtsurteile?
Vielen Dank für Ihre Antwort
Frage beantworten Frage Nummer 3000023758 Frage melden

Antworten (1)
schlaule
Grundsätzlich gehört die Wohnungstür zum Allgemeineigentum. D.h. der Mieter ist grundsätzlich nicht verpflichtet Reparaturen am Schließzylinder der Wohnungstür zu bezahlen.
Der Mieter kann von seinem Vermieter verlangen ihm ein funktionierendes Zylinderschloß zur Verfügung zu stellen.
Der Mieter kann allerdings nicht ohne weiteres einen Schlüsseldienst oder Handwerker beauftragen und erwarten dass der Vermieter zahlt.
Deshalb zuerst den Vermieter oder Hausverwaltung auf Mängel hinweisen.
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