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Grundsätzlich gehört die Wohnungstür zum Allgemeineigentum. D.h. der Mieter ist grundsätzlich nicht verpflichtet Reparaturen am Schließzylinder der Wohnungstür zu bezahlen.
Der Mieter kann von seinem Vermieter verlangen ihm ein funktionierendes Zylinderschloß zur Verfügung zu stellen.
Der Mieter kann allerdings nicht ohne weiteres einen Schlüsseldienst oder Handwerker beauftragen und erwarten dass der Vermieter zahlt.
Deshalb zuerst den Vermieter oder Hausverwaltung auf Mängel hinweisen.