Sehr geehrte Herren und Damen, ich bin deutscher Staatsbürger mit einer Türkin verheiratet und lebe in der Türkei.
Vor meiner Heirat 2007 kaufte ich mit meinem Geld eine Wohnung, baute ein Sommerhaus und erwarb ein Grundstück alles im Namen meiner Verlobten, meiner heutigen Ehefrau,um damals Bürokatrie zu umgehen. Ich habe aus meiner ersten Ehe zwei erwachsene Töchter. Wie kann ich sicher stellen, dass meine Kinder aus erster Ehe ihren gesetzlichen Erbanteil von den Imobilien bekommen, die meine Frau rechtlich mit in die Ehe gebracht hat, die ich aber bezahlt habe.
Antworten (3)
Hallo Gast. Wenn Kinder aus vorangegangen Ehen da sind, sollte man immer einen Ehe- und Erbvertrag machen. Das geht auch noch nach der Eheschließung. Vorausgesetzt, ihre Frau ist einverstanden, können sie das noch regeln. Ich empfehle ihnen aber dringend den Beistand eines Notars oder Anwalts. So wie es jetzt ist, würden ihre Töchter vollkommen leer ausgehen, wenn sie als erster versterben.
Sehr geehrter deutscher Staatsbürger,
was glauben Sie denn, wie viele Teilnehmer mit juristischen Kenntnissen, Spezialgebiet türkisches Recht, sich hier aufhalten? Na also. Wieder mal in den Eimer gegriffen.
was glauben Sie denn, wie viele Teilnehmer mit juristischen Kenntnissen, Spezialgebiet türkisches Recht, sich hier aufhalten? Na also. Wieder mal in den Eimer gegriffen.
Ich habe nochmals recherchiert und folgendes gefunden:
Auch das türkische Recht kennt den Erbvertrag. Das neue türkische ZGB sieht die Möglichkeit vor, dass ein Erblasser bzw. verschiedene Personen in einem Erbvertrag vertragsmäßig bindende Verfügungen treffen Ein derartiger Vertrag bedarf auch nach türkischem Recht gem. § 545 türk. ZGB der notariellen Beurkundung.
Also am besten in der Türkei zum Notar gehen.
Auch das türkische Recht kennt den Erbvertrag. Das neue türkische ZGB sieht die Möglichkeit vor, dass ein Erblasser bzw. verschiedene Personen in einem Erbvertrag vertragsmäßig bindende Verfügungen treffen Ein derartiger Vertrag bedarf auch nach türkischem Recht gem. § 545 türk. ZGB der notariellen Beurkundung.
Also am besten in der Türkei zum Notar gehen.