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Gast

Sendung vom 11. Juni 2023 Lärmbelästigung

Die Zeiten der Lärmschutzverordnungen, die die Anwältin genannt hat v.a. Rasenmähen von 7 Uhr bis 20 Uhr sind die nicht von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich, oder gelten alle genannten Zeiten für ganz Deutschland? Ich lebe in Bayern (München).

Vielen Dank für eine Antwort.

Mit freundlichen Grüßen

Andrea Josteit
Frage beantworten Frage Nummer 3000283884 Frage melden

Antworten (1)
dschinn
Hallo Andrea,

die Materie ist etwas komplizierter als man denkt, aber die Zeit 7-20 Uhr für Bayern stimmt schon so, oder wie in einigen bayerischen Landstrichen gesagt wird: passt scho

Recherche nach Lärmschutzverordnung führt in eine Sackgasse:
Der Artikel „Lärmschutzverordnung“ existiert in der deutschsprachigen Wikipedia nicht.

Recherche nach Bundes-Immissionsschutzgesetz kommt der Sache dann näher...

Recherche nach Bayerisches Immissionsschutzgesetz kommt der Sache noch näher...

Und fündig wird man dann in der Geräte- und Maschinenlärmschutz-Verordnung (32. BImSchV), in der die die Betriebszeiten von Rasenmäher usw. in Wohngebieten geregelt ist.
Und da steht, dass in Wohngebebieten z.B. Rasenmäher nicht an Sonn- und Feiertagen und werktags nicht zwischen 20.00 Uhr und 7.00 Uhr betrieben werden dürfen.

Das bayerische Staatsministerium hilft dir hier sicher gerne weiter, falls noch Fragen bestehen.
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