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Dorfdepp

Sind vor dem Gesetz alle gleich,

oder ist das ein schlechter Witz?
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Antworten (6)
Rentier_BV
Zunächst ist dem so, vor dem Gesetz sind alle gleich.
Es wird eine Schuld gemäß eines passenden Paragraphen ferstgestellt, oder es wird befunden, dass es keine richtige Schuld gibt.
Das ist bereits richterliches Handeln ohne umfassende oder endgültige Auswertung der Lage.
Und da sitzt die Made im Kraut.
R.
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Dorfdepp
Maßgeblich ist das richterliche Urteil, nicht die Auffassungen der Staatsanwaltschaft oder der Verteidigung.
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Cordelier
Und der Richter und die Vollzugbeamten werden auch noch geschmiert, siehe Hoeneß.
Paar Millionen hinterzogen, ein Jahr im 4 Sterne Knast davon 2 tage in der Wäscherei und nun wieder ganz oben beim FCB.
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bh_roth
Ich bitte dich! Was soll das denn? Es geht doch um nur 400 Millionen Euro- Peanuts.
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jon
Und was ist mit "Persönlichkeit" gemeint? Kann man sich das irgendwo bestellen? Statt Rechtsschutz einmal "Persönlichkeit" bitte.
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Skorti
Mal abgesehen, dass ich eine Urteilsbegründung dieser Art auch für, sagen wir mal, ungeschickt halte, das Gericht hat Fahrlässigkeit festgestellt.

Normalerweise ist nur grobe Fahrlässigkeit strafbar und das auch nur bei gravierenden "Straftaten" oder Haftung bei schweren Unfällen, ansonsten kann bei gravierender Fahrlässigkeit die Haftung bei Versicherungen ausgeschlossen werden, aber bei "normaler" Fahrlässigkeit nicht mal das.

Vielleicht ist dies im französischem Strafrecht anders, aber das ist mir egal.
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