Sonderurlaub Umzug
Bekommt man Sonderurlaub zwecks Umzug von einem Bundesland in ein anderes?
Antworten (5)
Es kommt sicher darauf an, wer dein Arbeitgeber ist. Bei der BW gibt es dafür bis zu 3 Tage Sonderurlaub.
Hmmm, ist unterschiedlich geregelt.
Ich musste erst "umziehen" zum arbeiten, von jetzt auf gleich, erst drei Monate später konnte ich ein paar Tage frei nehmen um meine alte Wohnung in NRW aufzulösen und alles wichtige mit nach Catalunia zu nehmen. Naja, Kündigungsfristen kann man in D ja auch kaum abkürzen.
Ich hab den Umzug zeitlich so geschafft: Donnerstag abend los gefahren bei Barcelona, Freitag morgen in D bei meiner Mutter angekommen und später da übernachtet.
Samstag: Alte Wohnung ausgeräumt. Sonntag Restarbeiten, noch mal bei meiner Mutter übernachten. Montag Rückfahrt. Dienstag wieder arbeiten.
Zwei Tage "Ausfall", Überstunden am Samstag mal nicht gerechnet, kein Problem. Und das inkl. etwa 3.000 Km Fahrt neben dem Einpacken... Es geht viel, wenn man gut plant. Mein Arbeitgeber war erstaunt, dass ich an dem Dienstag wieder total fit aufschlagen konnte.
Ich musste erst "umziehen" zum arbeiten, von jetzt auf gleich, erst drei Monate später konnte ich ein paar Tage frei nehmen um meine alte Wohnung in NRW aufzulösen und alles wichtige mit nach Catalunia zu nehmen. Naja, Kündigungsfristen kann man in D ja auch kaum abkürzen.
Ich hab den Umzug zeitlich so geschafft: Donnerstag abend los gefahren bei Barcelona, Freitag morgen in D bei meiner Mutter angekommen und später da übernachtet.
Samstag: Alte Wohnung ausgeräumt. Sonntag Restarbeiten, noch mal bei meiner Mutter übernachten. Montag Rückfahrt. Dienstag wieder arbeiten.
Zwei Tage "Ausfall", Überstunden am Samstag mal nicht gerechnet, kein Problem. Und das inkl. etwa 3.000 Km Fahrt neben dem Einpacken... Es geht viel, wenn man gut plant. Mein Arbeitgeber war erstaunt, dass ich an dem Dienstag wieder total fit aufschlagen konnte.
@ing: Natürlich hättest du meine Aussage lediglich erweitert.
Bei der BW regelt das die Urlaubsverordnung. Selbstverständlich kann man Urlaub nach der Regelung für Sonderurlaub nur aus dienstlichen Gründen erhalten. Ein Umzug aus persönlichen Gründen bei gleichbleibendem Standort wird davon nicht unterstützt. Da gibt es andere Möglichkeiten.
Bei der BW regelt das die Urlaubsverordnung. Selbstverständlich kann man Urlaub nach der Regelung für Sonderurlaub nur aus dienstlichen Gründen erhalten. Ein Umzug aus persönlichen Gründen bei gleichbleibendem Standort wird davon nicht unterstützt. Da gibt es andere Möglichkeiten.