Speichereigenschaften des Providers
Speichert mein Provider eigentlich, wann ich online bin und welche Seiten ich besuche?
Antworten (2)
In Deutschland ist es generell nicht zulässig, personenbezogene Daten ohne Anlass (wie z.B. Verdacht auf eine Straftat) zu speichern. Die sogenannte Vorratsdatenspeicherung wurde am 2. März 2010 für verfassungswidrig erklärt. Sämtliche von Telekommunikationsanbietern gesammelten Daten mussten danach gelöscht werden.
Aufgrund des Urteils zur Vorratsdatenspeicherung ist das Speichern von Kundendaten auf Vorrat unzulässig und bei Nichteinhaltung ein Kündigungsgrund seitens des Kunden. Trotzdem erfassen einige Anbieter immer noch Verbindungsdaten und IP-Adressen zwecks genauer Abrechnung. Am besten erkundigt man sich direkt bei seinem Provider, ob dies der Fall ist.