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Speichereigenschaften des Providers
In Deutschland ist es generell nicht zulässig, personenbezogene Daten ohne Anlass (wie z.B. Verdacht auf eine Straftat) zu speichern. Die sogenannte Vorratsdatenspeicherung wurde am 2. März 2010 für verfassungswidrig erklärt. Sämtliche von Telekommunikationsanbietern gesammelten Daten mussten danach gelöscht werden.