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Gast

staatsferne körperschaft

Hallo, wie gründet man eine staatsferne Körperschaft des öffentlichen Rechts? Es ist eine Religionsgemeinschaft. Es gibt laut Weimarer Kirchenkompromiss ja Ausnahmen wie man den Körperschaftstatus bekommt. wo und wie kann man Infos darüber bekommen, wo kann man das beantragen?
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Antworten (3)
hphersel
Vielleicht.. möglicherweise... unter Umständen.. ohne jemandem nahe treten zu wollen, aber:
Wäre eine solche Frage nicht bei einem Anwalt für Verwaltungsrecht besser aufgehoben als hier???
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Alex64
Komplexe Frage...
Zunächst müssen wohl die Grundsätze für die Anerkennung als zugelassene Glaubensgemeinschaft (siehe hier den in Art. 140 GG enthaltenen 136 der WV) eingehalten sein.
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Alex64
Und das ist darüber beim BMI zu finden:

"Die Verleihung des Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts ist Sache der Länder. Sie sind nach der Kompetenzverteilung des Grundgesetzes in erster Linie für die Kultusangelegenheiten und damit auch für das Staatskirchenrecht / Religionsverfassungsrecht zuständig. Sie dürfen diesen Status nur verleihen an Gemeinschaften, die durch ihre eigene rechtliche Verfassung und die Zahl ihrer Mitglieder die Gewähr eines dauerhaften Bestands bieten (Artikel 140 GG in Verbindung mit Artikel 137 Abs. 5 WRV). In der Staatspraxis werden als Indizien hierfür eine bestimmte Anzahl von Mitgliedern, eine hinreichende finanzielle Ausstattung und eine Bestandszeit von in der Regel 30 Jahren in der Bundesrepublik vorausgesetzt. "

Ich würde also mal beim Kultusministerium vorstellig werden ....
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