Steuererklärung
Muss ich alle meine Quittungen (tanken, parken, essen, usw) in Kopie ans Fianzamt schicken?
Antworten (6)
Nein, Gast. Das ist erstmals für 2017 nicht mehr erforderlich. Du kannst ohne Beifügung von Belegen deine Steuererklärung abgeben. Allerdings kann das Finanzamt diese nachfordern, die du dann natürlich als Kopien übersendest. Die neue Regelung heißt "Belegvorhaltepflicht". Mach dich mit diesem Begriff über Gugel mal schlau.
Belegvorhaltepflicht...
Kannte ich noch nicht.
Lohnsteuerhilfeverein sagt, bei Soldaten gibt es Ausnahmen, da trotzdem Originale:
https://www.steuerverbund.de/steuertipps/einzelansicht/artikelansicht/belegvorhaltepflicht-trotzdem-belege-fuer-soldaten-einreichen/
Kannte ich noch nicht.
Lohnsteuerhilfeverein sagt, bei Soldaten gibt es Ausnahmen, da trotzdem Originale:
https://www.steuerverbund.de/steuertipps/einzelansicht/artikelansicht/belegvorhaltepflicht-trotzdem-belege-fuer-soldaten-einreichen/
Dschinn, über diese Vereinfachung habe ich mich sehr gefreut; und dafür kann man auch mal die Finanzverwaltung loben. Mit diesem Begriff der Vorhaltepflicht hatte ich allerdings Probleme. Es hat Tage gedauert, bis ich dieses Monsterwort fehlerlos abspeichern und weitergeben konnte.
Das habe ich ja noch gar nicht gewußt: Das Kilometergeld wurde abgeschafft. Jetzt wird das Benzin tröpfchenweise und nur gegen Kopie der Tankquittung anerkannt. Und man muß alle Aldi-Quittungen aufbewahren, für 'essen'....
Das Finanzamt fordert die Belege wenn dann an . Bei Originalen ist das FA angehalten diese auch wieder zurück zuschicken, was jedoch kaum der Fall ist. Entweder Kopien einreichen oder das Finanzamt dazu auffordern wenn es nicht kurz nach dem Bescheid die Quittungen nicht eintreffen.