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Gast

Steuerfrage

Hallo!
Ich bin im Rentenstand und habe ein minikleines Gewerbe. Ich habe vor ein paar Wochen meine Steuererklärung für 2020 in Hardkopie abgegeben. Nun kommt das Finanzamt und möchte, dass ich die Erklärung - online - abgeben soll.
Für 2019 wurde die Steuererklärung noch in Hardkopie anerkannt. Ich wurde 2019 vom FI-Amt nicht darauf hingewiesen, dass sie für 2020 die Erklärung explizit nicht mehr anerkennen würden!
Ich wehre mich dagegen, die Erklärung noch ein 2. Mal für 2020 erstellen zu müssen. Zumal ich noch absolut
keine Erfahrung mit dieser Software habe. Ich sehe mich nicht in der Lage dies kurzfristig online machen zu können. Ich habe dem FI-Amt geschrieben, dass ich die Erklärung ab 2021 - online - haben würde, nur dass sie meine vorliegende Erklärung für 2020 anerkennen sollten. Das FI-Amt könnte bzw. würde dies machen, nur
es fehlen mir noch die einschlägigen Argumente hierfür!

Kann man mir bitte in diesem einen Punkt helfen!?

Vielen Dank im voraus!

Mit freundlichen Grüßen

U.B.
Frage beantworten Frage Nummer 3000267130 Frage melden

Antworten (2)
Cheru
Unsere phantastische deutsche Finanzverwaltung schreibt zwingend vor, dass alle Gewerbetreibenden (gleich welche Gewerbegröße) ihre Steuererklärung(en) elektronisch abzugeben haben. Das kann man für eine (weitere) Zumutung halten, darf aber nicht vergessen, dass das Finanzamt am längeren Hebel sitzt.

Falls Du doch Argumente dagegen suchst: kein Internetzugang in Privatsphäre, kein Computer, Computer stürzt alle paar Minuten ab, Betriebssystem Windows 3 verhindert Onlineübertragung, Blindheit, Krankheit, Analphabetismus, Angst vor der Strahlung der Geräte, Helfer bei der Steuererklärung längere Zeit nicht mehr greifbar, Aufgabe/Verkauf des Gewerbes in Kürze geplant, kein Stromanschluss, Motorikprobleme, auf dem Sprung zu langer Reise oder langer Reha, völlige Unkenntnis über Online-Steuererklärungen.
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PezzeyRaus
Ich verstehe nicht, wo dein Problem liegt. Die Online-Steuererklärung benutzt genau die gleichen Formulare wie die papierene. Du brauchst nur die Einträge unter den gleichen Kästchennummern übertragen und klaar is kees! Die Software erkennt sogar, wenn du einen Fehler gemacht hast und weist dich darauf hin, bevor du die Erklärung übermittelst. Vielleicht ziehst du ja einmalig die Hilfe eines Steuerberaters in Betracht, der dir einmal alles korrekt ausfüllt. Das kostet nicht die Welt (ich habe dafür vor ein paar Jahren 150 Euronen bezahlt) und dann hast du ein Stramin für die Zukunft.
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