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Gast

Steuererklärung

Guten Tag,
durch die Übertragung einer Einzelaufgabe (Winterdienst) , bekomme ich als Kostenausgleich einen kleinen Betrag von 65€ im Jahr von der übertragenden Eigentümer*in.
# Ich bin nicht Selbstständig, also kann ich auch keine Rechnung ausstellen.
# Ich habe kein Gewerbe angemeldet.
# Es ist kein Minijob, es gibt keinen Vertrag.
# Laut Minijobzentrale ist die Tätigkeit in der Regel auch nicht Sozialversicherungspflichtig.
# Die Tätigkeit wurde in einem Beschluss der Eigentümerversammlung beschlossen.
Meine Frage:
Muss ich die 65€ in der Steuererklärung angeben? wenn JA wo?
Handelt es sich hierbei um Schwarzarbeit?
Mit freundlichen Grüßen
Frage beantworten Frage Nummer 3000263623 Frage melden

Antworten (3)
dschinn
Soko ZOLL übernimmt!
Anzeige ist raus!
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Cheru
Ich bin skeptisch, dass das Finanzamt das gleiche Verständnis für Bagatellzuwendungen hat wie die Sozialgesetze.
Falls der Auftraggeber nicht kommandierend hinter Dir stand, warst Du selbständig im Einsatz und könntest die Kohle als Einkünfte aus selbständiger Arbeit angeben, weil alle anderen Einkünftsarten hier nicht passen.
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ingSND
Es sind selbständige (Neben)einkünfte und sie liegen weit unter der Freigrenze. Es ist keine Schwarzarbeit und wenn nicht noch deutlich mehr Nebeneinkünfte aus anderer Quelle hinzukommen, muss man sie nicht in der Steuererklärung angeben.
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