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KerstinWeber

Steuerklasse/Steuererklärung

Guten Tag,

mein Mann hat sich im April 2018 von mir getrennt und lebt bei seiner neuen Familie. Meine beiden Söhne (10 und 16 Jahre) leben bei mir. Ich bekomme unbefristet Erwerbsminderungsrente und habe einen Grad der Behinderung von 50. Ich habe keine Ahnung in welcher Steuerklasse ich war (mein Manm hat mich „kurz“ gehalten). Muss ich überhaupt eine Lohnsteuererklärung machen und wenn ja, ab welchem Jahr für welches Jahr? Welche Steuerklasse habe ich und muss ich die Veränderung dem Finanzamt melden? Danke schon mal im Voraus.
Frage beantworten Frage Nummer 3000117284 Frage melden

Antworten (3)
elfigy
Leider haben Sie die wichtigste Angabe vergessen. Nämlich ob Sie irgendwo gegen Lohn gearbeitet haben.
Eine Lohnsteuererklärung macht man, wenn man Lohnsteuer gezahlt hat. Falls das der Fall ist, hatten Sie wahrscheinlich Lohnsteuerklasse fünf. Dann lohnt sich auf jeden Fall eine Lohnsteuererklärung. Jetzt nach der Trennung mit den Kindern haben Sie die Klasse 2. Ich würde das auf jeden Fall dem Finanzamt melden (auch wenn Sie nicht gearbeitet haben), schon damit er dann auch richtig einsortiert wird.
Am besten ist, Sie rufen beim Finanzamt an und besprechen das mit dem für Sie zuständigen Sachbearbeiter. Den vermittelt Ihnen die Telefonzentrale dort.
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KerstinWeber
Hallo und vielen Dank für Ihre Antwort. Ich war mein Leben lang Hausfrau und Mutter und hatte keinerlei eigene Einkünfte. Also weder Lohn, noch Gehalt oder andere Sozialleistungen. Seit April 2016 beziehe ich Erwerbsminderungsrente und gehe keiner Tätigkeit nach.
Mit geht es nicht darum, ob es sich lohnt eine Steuererklärung zu machen, sondern darum, ob ich verpflichtet dazu bin.
Danke und freundliche Grüße
Kerstin Weber
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elfigy
dazu sind Sie nicht verpflichtet.
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