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Gast

Stimmt es das ich nächsten Monat eine Ausweiskopie da lassen muss,

wenn ich das"Pascha" in Köln besuche? Diese soll dann 4 Wochen aufbewahrt werden! Oder kann ich nach der DSGVO nach dem Besuch sofort widersprechen?
Frage beantworten Frage Nummer 3000154589 Frage melden

Antworten (8)
dschinn
Es gilt ein Personalausweisgesetz in D und danach ist es grundsätzlich verboten, den Ausweis zu kopieren!

Es gibt wenige Ausnahme für Amtsgeschäfte wie PKW-Zulassung zum Beispiel.
Das Pascha gehört da nicht dazu.
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Laura2812
Frage mich auch wie die ganzen neuen Regelungen mit DSGVO zu vereinbaren sind.
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Cheru
Die Regelung geht auf § 2a der aktuellen CoronaSchVO NRW zurück. Der Paragraph betont ausrücklich, dass die Erfassung der Daten von Personen "mit deren Einverständnis" erfolgen soll. Die Verordnung gilt noch bis zum 15.06.2020.

Art. 7 Abs. 3 der DSGVO enthält das Recht, eine Einwilligung jederzeit zu widerrufen, also auch nach dem Besuch.

Im Übrigen scheinen die aktuellen Veranstaltungen im Pasche unter dem Motto "Bildung im Puff" zu laufen.
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Clappi
Wenn das Pascha nächsten Monat wieder öffnet, können die die Kontaktdaten so festhalten.
Es ist ein leichtes, das DSGVO-konform hinzubekommen.

Ein Widerspruch von Ihnen dürfte dann ins Leere laufen :-)
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Skorti
Die DSGVO wird nicht greifen:
§2 Absatz 2 Diese Verordnung findet keine Anwendung auf die Verarbeitung personenbezogener Daten
Abschnitt d) durch die zuständigen Behörden zum Zwecke der Verhütung, Ermittlung, Aufdeckung oder Verfolgung von Straftaten oder der Strafvollstreckung, einschließlich des Schutzes vor und der Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit.
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Worrax
@dschinn:

Hier ist § 20 Abs. 2 aus dem "Gesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis (Personalausweisgesetz - PAuswG)":

"Der Ausweis darf nur vom Ausweisinhaber oder von anderen Personen mit Zustimmung des Ausweisinhabers in der Weise abgelichtet werden, dass die Ablichtung eindeutig und dauerhaft als Kopie erkennbar ist. Andere Personen als der Ausweisinhaber dürfen die Kopie nicht an Dritte weitergeben. Werden durch Ablichtung personenbezogene Daten aus dem Personalausweis erhoben oder verarbeitet, so darf die datenerhebende oder -verarbeitende Stelle dies nur mit Einwilligung des Ausweisinhabers tun. Die Vorschriften des allgemeinen Datenschutzrechts über die Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten bleiben unberührt."

Die Kopie ist mit Zustimmung des Inhabers also erlaubt.
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Cheru
Ich fürchte, das Kopieren des Personalausweises ist in Deutschland nicht verboten.

§20 Abs. 2 PAuswG beginnt mit: "Der Ausweis darf nur vom Ausweisinhaber oder von anderen Personen mit Zustimmung des Ausweisinhabers in der Weise abgelichtet werden, dass die Ablichtung eindeutig und dauerhaft als Kopie erkennbar ist. "

Auch hier kann also die Zustimmung verweigert werden, wenn man keine "Lust" (Ha!) hat.
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dschinn
HLI dass zum 15.07.2017 die § 20 des Personalausweisgesetzes und § 18 des Passgesetzes geändert wurden und seit drei Jahren nun Kopien durchaus möglich sind wenn DSGVO eingehalten wird.

Ist an mir vorbei gegangen...
Drei Jahre sind ja auch fast ein ganzes Leben.
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