Stimmt es, dass ich, wenn mein Mann aus beruflichen Gründen mehr als 180 Tage im Jahr nicht am gemeinsamen Wohnort ist, steuerrechtlich als Alleinerziehende einzustufen bin? Wo kann ich das nachlesen?
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Also die erste Konsequenz ist auf jeden Fall - für Deinen Mann - dass er ab 180 Tagen pro Jahr die er nicht in Deutschland sein Geld verdient, hier in D nicht mehr unbeschränkt steuerpflichtig ist. Das heißt sein Einkommen unterliegt auch nicht mehr der deutschen Einkommenssteuer, da er hier in D nicht mehr seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat (§1 EStG). Ab hier wird das Thema aber etwas "sumpfig" => Ich würde Dir empfehlen diesbezüglich auf jeden Fall zum Steuerberater zu gehen, denn hier gibt es sicherlich dass Ein oder Andere zu beachten sowie Chancen als auch Risiken. Unter Abwägung der individuellen Siutation kann er sicherlich helfen.