Stimmt es, dass nach einer Eheschließung mit einem Deutschen die ukrainische Ehefrau kein Bleiberecht hat?
Angeblich muss die ukrainische Ehefrau eines Deutschen erst Nachweise erbringen, dass Sie Deutschkenntnisse nach einem bestimmten Level hat, um auf Dauer in Deutschland bleiben zu können. Weiß jemand, ob das stimmt?
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