bh_roth
Gerade im Baumarkt, an der Ausfahrt vom Betriebshof. Da steht ein Stop-Schild, noch hinter dem Zaun auf dem Grundstück des Baustoffhandels. Ist dieses Schild in aller Konsequenz gültig oder Privatsache? Vielleicht nur ein Hinweis auf die völlig beknackte Sicht auf den fließenden Verkehr (in diesem Falle)?
Stoppschild gültig?
Gerade im Baumarkt, an der Ausfahrt vom Betriebshof. Da steht ein Stop-Schild, noch hinter dem Zaun auf dem Grundstück des Baustoffhandels. Ist dieses Schild in aller Konsequenz gültig oder Privatsache? Vielleicht nur ein Hinweis auf die völlig beknackte Sicht auf den fließenden Verkehr (in diesem Falle)?
Antworten (18)
Auf den meisten Kaufhaus-Parkplätzen seht ein Schild mit der Aufschrift. "Hier gilt die StVO." Dann kann man davon ausgehen, dass Verkehrsschilder auf dem Gelände gültig sind. Aber wie Harald Schmidt einmal sagte: Der höfliche Autofahrer überfährt ein Stoppschild langsam.
Es steht auf dem bekannten achteckigen Verkehrszeichen unübersehbar STOP geschrieben. Tatsächlich handelt es sich bei der Beschriftung aber aus Gründen der internationalen Vereinheitlichung um das engl. stop, während die deutsche Aufforderung stopp! – der Imperativ von stoppen – mit pp geschrieben wird. Daher ist nur die Schreibweise Stoppschild richtig. Entsprechend wird auch das Substantiv geschrieben: „Wir passierten die Grenze ohne Stopp.“
Kopiert aus dem Internet, zwecks Erbsenzählerei :-p
Kopiert aus dem Internet, zwecks Erbsenzählerei :-p
Auf Deutsch heißt es eben "Stopp", auch wenn auf dem Schild mit der amerikanischen Form "Stop" steht. Aber wer kann hier noch Deutsch? Bastian Sick hilf!.
Das Schild kann auch ein Hinweis für beknackte Autofahrer sein, die die beknackte Sicht auf den fliessenden Verkehr sonst nicht so wahrnehmen würden.
Dennoch hilft auch oft das Schild nix.
Ich kenne eine rothaarige junge Frau, die stand an einem Stoppschild und nahm mich trotz Tagfahrlicht (Amos hätte es bemerkt, weil es ihn nervt) und nicht beknackter Sicht auf den fliessenden Verkehr nicht wahr. Und dann rumms.
Wenn auf dem Grundstück die StvO gilt, ist es in aller Konsequenz gültig.
Dennoch hilft auch oft das Schild nix.
Ich kenne eine rothaarige junge Frau, die stand an einem Stoppschild und nahm mich trotz Tagfahrlicht (Amos hätte es bemerkt, weil es ihn nervt) und nicht beknackter Sicht auf den fliessenden Verkehr nicht wahr. Und dann rumms.
Wenn auf dem Grundstück die StvO gilt, ist es in aller Konsequenz gültig.
In aller Konsequenz wäre für mich, dass die Missachtung Punkte in Flensburg gibt. Ein Schild, welches darauf hinweist, dass auf dem Gelände die StVO gilt, heißt nicht, dass Missachtung strafbewehrt ist. Wenn man in einer Kaserne beispielsweise, in der auch diese Schilder stehen (Hier gilt die StVO, Stop oder Vorfahrt achten), ein Stopp missachtet, hat das allerhöchstens disziplinare Folgen. Aber keine in Flensburg. Und ein Bauhof, wie auch eine Kaserne, ist zunächst einmal Privatgelände im Sinne der StVO.
@ bh_roth
Es geht weniger um die Punkte in Flensburg. Wenn einer auf dem Baumarktgelände ein Stoppschild überfährt und es anschließend kracht, kommen Haftungsfragen auf. Da zählt das Schild schon.
Es geht weniger um die Punkte in Flensburg. Wenn einer auf dem Baumarktgelände ein Stoppschild überfährt und es anschließend kracht, kommen Haftungsfragen auf. Da zählt das Schild schon.
Letzten Endes verlässt du ein Privatgelände. Und mit oder ohne Stoppschild: der öffentliche Verkehr (inklusive Fußgänger auf dem Bürgersteig vor Dir!) haben in dieser Situation Vorrang. Das Schild erinnert Dich nur daran; auch ohne Stoppschild musst Du eigentlich stoppen und Dich umschauen, bevor Du das Gelände verlässt. Jedenfalls wird von Dir ganz besondere Sorgfalt gefordert.
Liste mit Gerichtsurteilen
Liste mit Gerichtsurteilen
Das lies mir jetzt keine Ruhe und ich habe recherchiert. Ein für alle zugänglicher Parkplatz gilt als öffentliche Verkehrsfläche. Es gilt dann immer die StvO, auch wenn nicht extra darauf hingewiesen wurde. Aufgestellte Schilder gelten nur in allen Konsequenzen, wenn sie dort von der Behörde nach § 45 StvO aufgestellt wurden. Das steht aber auf den Schildern nicht drauf, von wem die aufgestellt wurden. Der Unternehmer darf auf seinem Parkplatz auch Schilder aufstellen. Also wäre bei einer Übertretung, die geahndet wird, dann formal wichtig, wer das Schild aufgestellt hat.
Herzlichen Dank lieber Amos. Das fehlende s war ein freudscher Vertipper. Ich hatte mir doch alles auch nur angelesen..ggg
Liebe elfi, öffentlich zugänglicher Parkplatz sehe ich ein. Aber bei dem Bauhof handelt es sich um ein eingefriedetes Grundstück, welches nur zu bestimmten Zeiten dem Kundenverkehr zugänglich gemacht wird. Selbstverständlich habe ich bei Missachtung auf dem Privatgelände die zivil- und versicherungsrechtlichen Nachteile zu tragen. Aber darum ging es mir nicht.
Ich fuhr heute morgen aus dem Gelände, die Polizei war direkt hinter mir. Also habe ich in vorauseilendem Gehorsam artig angehalten, und bin dann in den laufenden Verkehr eingebogen. Es hätte auch so sein können, dass mein Ausfahren sportlich beschleunigt vollzogen worden wäre, um nämlich eine Lücke im Verkehr zu nutzen. Daher meine Überlegung.
Ich fuhr heute morgen aus dem Gelände, die Polizei war direkt hinter mir. Also habe ich in vorauseilendem Gehorsam artig angehalten, und bin dann in den laufenden Verkehr eingebogen. Es hätte auch so sein können, dass mein Ausfahren sportlich beschleunigt vollzogen worden wäre, um nämlich eine Lücke im Verkehr zu nutzen. Daher meine Überlegung.
Ich hab schon kapiert, um was es dir geht Bernd. In den Juraforen, in denen ich recherchiert hatte, war man übereinstimmend der Meinung, dass ein Parkplatz auf Privatgelände, auch wenn er eingezäunt und mit Schranke versehen ist, aber auf den jeder ohne besondere Berechtigung einfahren kann, öffentliches Gelände ist. Das heisst, wenn kein Ausweis, Parkkarte usw. erforderlich ist. Auch dann, wenn das Parken dort nicht kostenlos ist.
Öffentlich bedeutet zugänglich für jedermann. Du hättest auch einfahren können, wenn du kein Kunde gewesen wärst.
Selbstverständlich ist das Schild vollumfäglich gültig und zu beachten.
Viele Verkehrszeichen, insbesondere die in Wohngebieten neben dem Gehweg, stehen auf privatem Grund, das gilt in diesem Kontext übrigens auch für die meisten Lichtmasten der Straßenbeleuchtung. Die Kommunen sparen sich die Fläche und müssen beim Umsetzen oder bei Reparaturarbeiten den Gehweg nicht aufreissen.
Die Staraßenbauamt wird der Baurechtsbehörde im Zuge des Ämterumlaufs des Bauantrag mitgeteilt haben, daß einer Zu- und Ausfahrt an dieser Stelle nur zugestimmt werden kann, wenn der Bauherr auf seine Kosten ein Stopschild aufzustellen hat. Ähnliches kann man bei vielen Tankstellen an stark befahrenen Straßen feststellen, daß ist dann z.B. Linksabbiegen bei der Ausfahrt verboten.
Viele Verkehrszeichen, insbesondere die in Wohngebieten neben dem Gehweg, stehen auf privatem Grund, das gilt in diesem Kontext übrigens auch für die meisten Lichtmasten der Straßenbeleuchtung. Die Kommunen sparen sich die Fläche und müssen beim Umsetzen oder bei Reparaturarbeiten den Gehweg nicht aufreissen.
Die Staraßenbauamt wird der Baurechtsbehörde im Zuge des Ämterumlaufs des Bauantrag mitgeteilt haben, daß einer Zu- und Ausfahrt an dieser Stelle nur zugestimmt werden kann, wenn der Bauherr auf seine Kosten ein Stopschild aufzustellen hat. Ähnliches kann man bei vielen Tankstellen an stark befahrenen Straßen feststellen, daß ist dann z.B. Linksabbiegen bei der Ausfahrt verboten.
Ist die Ausfahrt aus dem Bauhof in den allgemeinen Verkehr strassenähnlich ausgebaut, wird evtl. der Bereich der letzten Meter schon zur allgemeinen Strasse gehören und ein Stoppschild ist dann zu beachten.
Handelt es sich um eine Ausfahrt, die durch einen abgesenkter Bordstein oder durch die durchgezogene Fahrbahnmarkierung, eindeutig als untergeordnete nicht zu allgemeinen Strassenverkehr zugehörige Einmündung/Ausfahrt gekennzeichnet ist, ist dass Stoppschild m.W. nach nicht nur überflüssig, sondern auch nicht "gültig".
Eine solche Ausfahrt ist auch ohne Verkehrsschild untergeordnet und selbst ein Vorfahrtsschild kann dem Fahrer hier keine Vorfahrt geben.
Handelt es sich um eine Ausfahrt, die durch einen abgesenkter Bordstein oder durch die durchgezogene Fahrbahnmarkierung, eindeutig als untergeordnete nicht zu allgemeinen Strassenverkehr zugehörige Einmündung/Ausfahrt gekennzeichnet ist, ist dass Stoppschild m.W. nach nicht nur überflüssig, sondern auch nicht "gültig".
Eine solche Ausfahrt ist auch ohne Verkehrsschild untergeordnet und selbst ein Vorfahrtsschild kann dem Fahrer hier keine Vorfahrt geben.
Hihi, jetzt gibt es einige teilweise konträre Aussagen, zumindest welche, die nicht dazu geeignet sind, mir Verfahrenssicherheit zu geben. Und alle sind sie scheinbar in sich schlüssig. Ich tendiere eher zum letzten Beitrag. Aber um das zu verfeinern, werde ich ein Foto machen, und damit einen Thread "Stoppschild gültig 2" starten. Danke erstmal für die rege Teilnahme.
P.S.: Schade, dass sich unser Oberschlaumeier noch nicht zu Wort gemeldet hat, aber es gibt hier ja nichts herumzumaulen. Ich versuch mal, ihn zu locken:
@Amos, check eMail!
P.S.: Schade, dass sich unser Oberschlaumeier noch nicht zu Wort gemeldet hat, aber es gibt hier ja nichts herumzumaulen. Ich versuch mal, ihn zu locken:
@Amos, check eMail!
Auf einem öffentlich zugänglichen Parkplatz gilt grundsätzlich die StVO, ob mit oder ohne Hinweis. Amtliche Verkehrszeichen sind bindend.
Das ist dann z.B. auch ein Tankstellengelände, ein Möbelhausparkplatz oder ein Baustoffhandel, solange dieser nicht durch Tor, Schranke, Pförtner.... abgegrenzt ist.
Ein Bauhof ist aber die Betriebshof der Straßenmeisterei oder der Kommune, also nichtöffentliches Gelände. Nicht verwechseln mit Baumarkt!
Lesestoff: Klick
Das ist dann z.B. auch ein Tankstellengelände, ein Möbelhausparkplatz oder ein Baustoffhandel, solange dieser nicht durch Tor, Schranke, Pförtner.... abgegrenzt ist.
Ein Bauhof ist aber die Betriebshof der Straßenmeisterei oder der Kommune, also nichtöffentliches Gelände. Nicht verwechseln mit Baumarkt!
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