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Gast

Stornierungskosten

Ist es zulässig, dass ein Hotel Stornierungskosten berechnet wenn die Buchung am gleichen Tag rückgängig gemacht wird?
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Antworten (28)
wokk
Das kannst du in den AGBs des Hotels nachlesen!
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Rentier_BV
Kein Tag gleicht dem Anderen.

Wenn schon, ist es der SELBE Tag.
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Skorti
Wie kommst du auf die Idee, dass dir hier jemand Rechtsauskünfte geben kann?
Steht am Eingang "Community der im Ruhestand befindlichen Juristen"?
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dschinn
am Donnerstag 01.06.17 gebucht und am gleichen Tag nämlich Donnerstag 28.09.2017 die Buchung "rückgängig gemacht"....

oder wie?
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StechusKaktus
Es geht doch aus dem Kontext der Frage klar hervor, dass der Tag der Buchung und der Tag der Stornierung identisch ist.

Wie so üblich gibt es die Seite des gesunden Menschenverszands und die formale Seite.
Formal richtet sich die Stornogebühr nach den AGB.
In Zeiten von booking.com (wo der Hotelier niemals Stornogebühren vrlangen kann) würde ich in einem Telefonat die Gründe darlegen und eine Zahlung verweigern. Selbst esyjet erlaubt eine kostenfreie Stornierung innerhalb 24 Stunden der Buchung und dieses Unternehmen ist nun wirklich nicht für Kulanz bekannt.
Ein kaufmännischer Schaden ensteht ja nun auch wirklich erst, wenn einem andeen Gast wegen deiner Buchung abgesagt werden muss.

Reden mit den Leuten!
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Swan
Es ist ein riesiger Unterschied, ob der gleiche Tag gemeint ist oder derselbe.
Für die schlichten Naturen dieser WC eine Deutschstunde, deren Inhalt sie jedoch wahrscheinlich nicht begreifen werden.

Sollte die Buchung an einem – zum Beispiel – Donnerstag gemacht worden sein ist der gleiche Tag jeder andere Donnerstag, egal in welcher Woche.

Sollte die Buchung am Donnerstag, 5. Oktober 2017 gemacht worden sein, ist nur dieser Tag derselbe Tag, jeder andere Tag kann nicht derselbe sein, da er ja ein anderer ist.
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Swan
Mein Baum der Weisheit im Garten dieser WC trägt zwar noch keine Früchte, jedoch sprießt hin und wieder eine Blüte hervor.

Meine Aufbauarbeit geht weiter. 🌳
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StechusKaktus
Zurück zur Frage: Angenommen der Ablauf ist wie folgt: Buchungsanfrage am 05.10., Angebot am 05.10., Angebotsannahme am 05.10., Buchungsbestätigung am 05.10. mit den Details und Stornobedingungen. Am 05.10. Stornierung der Buchung.

Nach meiner Auffassung wird die Buchung erst wirksam, falls den Bedingungen der Buchungsbestätigung nicht unverzüglich widersprochen wird. Unverzügliche Antwort liegt hier mMn vor. Von daher fallen keine Stornogebühren an. Denn diese sind ja erst mit der Buchungsbestätigung bekannt gemacht worden.
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Rentier_BV
Stechus

Von woher fallen keine Kosten an?
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StechusKaktus
Einer Vertragsannahme unter Bedingungen muss entweder noch einmal zugestimmt oder zumindest nicht unverzüglich widersprochen werden.
Wenn also die Buchungsbestätigung Stornobedingungen enthält, denen ich nicht zustimme, dann widerspreche ich (unverzüglich) und damit kommt dann kein Vertrag zustande. Kein Vertrag, keine Kosten für Stornierung.
Ist doch logisch, oder?
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DerDoofe
Stornokosten ja/nein ist so einfach nicht zu beantworten. Die Stornierung einer Zimmerbuchung für eine Übernachtungkann am selben Tag sowohl kostenfrei als auch -pflichtig sein. Es kommt auf die Uhrzeit an. Wer vor 16 Uhr storniert, kommt im Regelfall ohne Kosten davon. Darüber hinaus gibt es Hotels, die eine Reservierung an die Forderung binden, dass die Anreise bis 20 Uhr erfolgt sein muss. Auch in diesem Fall entstehen keine Stornokosten, weil Hotels in Bahnhof- oder Airportnähe auch nach 20 Uhr noch gebucht werden.

Wohlgemerkt, es geht um eine Übernachtung! Bei mehrtägigem Aufenthalt im Hotel kostet Storno fast immer Geld.

StechusKaktus, lies’ mal § 150 BGB.
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StechusKaktus
Zahlt halt was ihr wollt. Ich zahle nicht, wenn ich kurz nach der Bestätigung storniere.
Wäre auch ungeschickt von Hotels darauf zu bestehen.
Booking.com verlangt für die Vermittlung 30-50% des Zimmerpreises. In deren Bedingungen gibt es keine Stornokosten. Die Hoteliers können also jedem Gast dankbar sein, die direkt buchen.
Je mehr Theater diese dabei machen, trotz der schlechteren Marge die Direktbucher auch noch bei den Stornobedingungen zu benachteiligen, desto weniger Direktbucher werden sie bekommen.
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Swan
@StechusKaktus,
wie ich bereits schrieb, meine Aufbauarbeit, in dieser WC Deutsch zu lehren, geht weiter.

In deiner Annahme:
»Angenommen der Ablauf ist wie folgt: Buchungsanfrage am 05.10., Angebot am 05.10., Angebotsannahme am 05.10., Buchungsbestätigung am 05.10. mit den Details und Stornobedingungen. Am 05.10. Stornierung der Buchung«
gehst du davon aus, dass alle Aktivitäten am selben Tag stattfanden, nämlich am Donnerstag, 5.10.2017.
Der Fragesteller geht jedoch berechtigterweise davon aus, dass jene Aktivitäten am gleichen Tag stattfanden, nämlich an einem Donnerstag.

Daher ist es wahrscheinlich, dass die Aktionen folgendermaßen abliefen:

Buchungsanfrage am Donnerstag, 14.9.2017,
Angebot am Donnerstag, 14.9.2017.

Buchungsbestätigung am Donnerstag 21.9.2017 mit dem Datum der Anreise, Donnerstag, 5.10.2017, und den Stornobedingungen, sowie Aufforderung 50% der Aufenthaltskosten zu überweisen.

Donnerstag, 28.9.2017 Bestätigung des Vertrages (Angebotsannahme) und Überweisung des Betrages.

Donnerstag 5.10.2017 Stornierung der Buchung und Verlust des überwiesenen Betrages als Stornogebühr.

Es nützt also wenig, wenn man einen Vertrag annimmt, man sollte ebenfalls die Sprache des Vertrages beherrschen, und mit dem Deutschen hapert es ja noch hier bei euch.
Mein Baum der Weisheit in eurem Garten ist noch jung. Und die deutsche Sprache wurde nicht in einem Tag aufgebaut.
Ich stehe euch zur Seite. 🐨
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DerDoofe
Mal grundsätzlich: Der Tag der Buchung steht in keinem Zusammenhang mit den Stornobedingungen am Anreisetag.

StechusKaktus, ein Hoch auf deine Gelassenheit. Mit der du hoffentlich auch reagierst, wenn dir an der Rezeption mitgeteilt wird, dass das Haus überbucht, dein Zimmer bereits belegt ist. Dann verlangst du doch auch keinen Schadensersatz. Oder doch?
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Swan
DerDoofe,
wie dir sicher bekannt ist, haben die meisten Hotels auf dieser Welt ein Abkommen, das besagt, wenn ein Gast nicht zahlt oder sonst irgendwie Schwierigkeiten macht, geht weltweit an den Computern eine rote Fahne hoch.
Dort werden alle Daten des unerwünschten Gastes (persona non grata) hochgeladen.

Und Personen wie StechusKaktus wundern sich dann, dass sie keine Buchungen unterbringen können, oder wenn sie persönlich erscheinen, abgewiesen werden.
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Swan
Und wie sollte sie ihre Schadensersatzansprüche durchsetzen?
Gerichtsverhandlung in Madrid?
Und wo sollte sie dort übernachten?
Kein Hotel würde sie aufnehmen.
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DerDoofe
Die Existenz einer international generalisierten Blacklist, die Hotels vor faulen Gästen warnt, ist ein Gerücht. Tatsache ist dagegen, dass international präsente Hotelkonzerne innerhalb ihrer Ketten sehr wohl schwarze Listen führen. Allerdings sind dort lediglich die Harten verzeichnet. Eine Situation, wie von StechusKaktus geschildert, bleibt häufig folgenlos. Es muss noch nicht einmal zu einem Eintrag in die Hotel-interne Blacklist führen. In größeren Häusern ist das Alltag und läuft unter Rundungsdifferenzen.

Im Landgasthof kann es allerdings ganz anders ablaufen.
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Swan
Trägt mein Baum der Weisheit nun plötzlich eine unerwartete Frucht?
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DerDoofe
Mit der Vertragsfreiheit ist es nicht weit her. Es gibt das Gesetz über die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, kurz AGB-Gesetz. Und es gibt den BGH, der über dieses Gesetz und seine Einhaltung sehr sorgsam wacht. Das Thema Stornokosten im Gastgewerbe ist seit jahrzehnten präjudizierend abgehandelt. Die Beherbergungsbranche hat ihre AGB an die höchstrichterliche Entscheidung anpassen müssen.
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StechusKaktus
@swan: Bitte nicht dumm stellen.
Wenn der Fragesteller "am gleichen Tag" schreibt, ist zweifellos der "selbe" Tag gemeint. Ansonsten hätte er "am gleichen Wochentag" geschrieben. Das hätte im Kontext der Frage aber überhaupt keinen Sinn ergeben.
Deine Ausführungen sind mithin gut gemeint, aber eben nicht gut.
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Swan
StechusKaktus,
der Gast schrieb ganz deutlich am »gleichen« Tag.
Das passt dir anscheinend nicht. So machst du daraus den »selben« Tag, damit du eine dir genehme Antwort geben kannst.

Das ist zwar einfach, jedoch nicht richtig.
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Swan
Wie ich bereits vorher schrieb, es mag nicht falsch sein.

»Das ist zwar einfach, jedoch nicht richtig.«

Einfach mal annehmen, der Frager wüsste nicht, was er fragt, ist aus meiner Sicht gewagt.

Und anzunehmen, dass jemand ein Quadrat meint, wenn er Viereck sagt, ist ebenso gewagt. Aber einfach.
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Swan
Ich hatte mal gerade Zeit, über deine Antwort nachzudenken. Ja, du gehörst zu den wenigen hier, deren Antworten es wert sind, darüber nachzudenken.

Meine Antwort beruht auf der Tatsache, dass der Frager eine fundierte Frage stellte. Tatsache.
Deine Antwort beruht auf der Annahme, dass der Frager etwas anderes meint, als er fragte. Annahme.
Assumption.
Our professor always alerted us students »Never assume.«

Um zu deinem Viereck zurückzukommen.
Wenn jemand Viereck sagt (und es nur vier Formen des Vierecks gibt) und du annimmst, er meinte Quadrat, ist die Wahrscheinlichkeit, dass deine Annahme falsch ist, dreimal so hoch, wie dass sie richtig sein könnte.

Sind wir nun endlich bei meiner Lieblingstheorie der Wahrscheinlichkeitstheorie (Probability Theory) angelangt?

Ich glaube, das sprengt den Rahmen.
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Matthew
Akademisch lässt sich natürlich argumentieren, dass die Worte "gleich" und "selbe" zwei verschiedene Bedeutungen haben. Umgangssprachlich werden sie aber synonym verwendet, und die gemeinte Bedeutung muss aus dem Kontext vermutet werden. Was in der Regel ganz gut klappt. Bei Deiuschlehrern und solchen, die es gerne wären scheint die Erkennungsrate dagegen signifikant niedriger zu liegen.

Ich will mich jetzt nicht in Vermutungen über Wahrscheinlichkeiten ergehen, dass ein zufällig ausgewählter Deutscher auf Nachfrage den Unterschied fehlerfrei erklären könnte.

Eine Wahrscheinlichkeit von 50/50 die Bedeutung gemäß der Intention richtig zu erraten, würde nur dann bestehen, wenn die beiden Vokabeln kontext-frei im Raum stehen würden.
Die gemeinte Bedeutung lässt sich aber nach aller Lebenserfahrung (sofern man über welche verfügt) meist recht sicher aus dem Kontext schließen.

Man kann jetzt natürlich trotzdem Korinten kacken/Erbsen zählen und versuchen sich als Deutschlehrer zu empfehlen, wenn einem gerade langweilig ist, oder das Ego nach einer Bühne ruft.
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Swan
Ich habe gesagt, was ich annahm, zu sagen hätte.
Ich bedanke mich für das Gespräch.
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Plautz
Ja - hau ab!
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StechusKaktus
Noch ein Beispiel:
Du sitzt in der Bahn und plözlich deutet jemand auf deine Armbanduhr und fragt dich:"wie spät ist es?"

Du kannst ihn jetzt natürlich verständnislos ansehen, ihm einen Vortrag über eindeutige Fragen stellen und belehrst ihn anschließend über die die künftige Zeit in Papa-Neuguinea.

Oder du nennst ihm einfach die Uhrzeit.

Welche der beiden Alternativen dich sympathischer macht darfst du jetzt drei Mal raten.
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Swan
Ich trage keine Armbanduhr.
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