Straffreiheit
Warum sollte ein freigesprochener Angst vor neuen beweisen haben. Er war es doch nicht. Aber Täter die aus Mangel aus beweisen, es gibt immer bessere Möglichkeiten Täter zu überführen, nicht überführt werden konnten, sollen für immer straffrei davon kommen? Bitte denken sie mal drüber nach
Antworten (1)
Ein uralter Grundsatz der Rechtsprechung lautet: Ne bis in idem - Niemand darf wegen derselben Tat auf Grund der allgemeinen Strafgesetze mehrmals bestraft werden (Art. 103 Abs. 3 GG). Ein Freispruch ist ein Freispruch, und eine Wiederaufnahme desselben Verfahrens ist nur möglich, wenn sich der Freigesprochene im Nachhinein selbst beschuldigt und die Tat zugibt. Das ergäbe aber keine Doppelstrafe, sondern eine Wiederaufnahme des ersten Verfahrens.
Das gilt so übrigens in allen modernen Rechtsordnungen.
Das gilt so übrigens in allen modernen Rechtsordnungen.