Taxi-pschein-P Schein
Betrifft - Taxi bzw. P- Schein werde von oesterreich in eine kleine Gemeinde in Brandenburg uebersiedeln, kann ich meinen Taxis Schein bezw. P Schein weiter nutzen, oder muss ich alle Prüfungen noch einmal in Deutschland machen?? Fahre seit fast 20 Jahre Taxi in Tirol.
Antworten (4)
nun, am wichtigsten waere es erstmal ne sprachpruefung zu machen, nicht , dass du auf die bitte eines fahrgastes "ich moechte gerne mein barsoi mitnehmen" du mit "nix , da, die schweine muessen draussen bleiben" antwortest
Gehört zu einem Taxischein nicht auch der Ortskenntnis-Nachweis? Oder ist der im Zeitalter der GPS-Navis abgeschafft?
Die deutschen, gesetzlichen Vorschriften sind Voraussetzung für den Erwerb des "Taxischeins“. Richtig heißt das Personenbeförderungsschein.
Je nach Einwohnerzahl und !! den - teils sehr unterschiedlichen - Vorschriften der Stadt-oder Kreisbehörde ist selbstverständlich auch eine Ortskenntnisprüfung zwingend erforderlich. (Ein deutscher Taxifahrer unterliegt umgekehrt auch den Bestimmungen des österr. Straßenverkehrsgesetzes und den Bestimmungen des Bundeslandes Tirol!!)
Je nach Einwohnerzahl und !! den - teils sehr unterschiedlichen - Vorschriften der Stadt-oder Kreisbehörde ist selbstverständlich auch eine Ortskenntnisprüfung zwingend erforderlich. (Ein deutscher Taxifahrer unterliegt umgekehrt auch den Bestimmungen des österr. Straßenverkehrsgesetzes und den Bestimmungen des Bundeslandes Tirol!!)