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Die deutschen, gesetzlichen Vorschriften sind Voraussetzung für den Erwerb des "Taxischeins“. Richtig heißt das Personenbeförderungsschein.
Je nach Einwohnerzahl und !! den - teils sehr unterschiedlichen - Vorschriften der Stadt-oder Kreisbehörde ist selbstverständlich auch eine Ortskenntnisprüfung zwingend erforderlich. (Ein deutscher Taxifahrer unterliegt umgekehrt auch den Bestimmungen des österr. Straßenverkehrsgesetzes und den Bestimmungen des Bundeslandes Tirol!!)