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Mängelbeseitigung, Abnahme, Neubau, Recht auf Nachlieferung
Hallo, wer hat damit Erfahrung gemacht? Bei der 1.Nachbesserung nach der Abnahme der Neubauwohnung wurden Kratzer im Rahmen der Kunststofffenster aufgearbeitet, auch die Kratzer in den Rollläden wurden aufgearbeitet. Wir sind damit nicht zufrieden, besteht ein Recht auf Ersatz mit Neuware? Danke und viele Grüße Nedi