Frage stellen
Gast

Mängelbeseitigung, Abnahme, Neubau, Recht auf Nachlieferung

Hallo,

wer hat damit Erfahrung gemacht?

Bei der 1.Nachbesserung nach der Abnahme der Neubauwohnung wurden Kratzer im Rahmen der Kunststofffenster aufgearbeitet, auch die Kratzer in den Rollläden wurden aufgearbeitet.

Wir sind damit nicht zufrieden, besteht ein Recht auf Ersatz mit Neuware?

Danke und viele Grüße
Nedi
Frage beantworten Frage Nummer 3000096988 Frage melden

Antworten (8)
mueller1969
Hi Nedi, bei Neubauimmobilien ist es i.d.r. normal das es innerhalb von 1 bis 4 jahre an den wänden und Fenster ect. sog. Kratzer entstehen, da die Beton / Baustoffen in dieser zeit sich trocknet.

LG
Melden
micle
Nein, schlimmstenfalls fallen die Kratzer unter den Begriff der hinzunehmenden Unzulänglichkeit, bestenfalls werde sie als optischer Mangel bewertet, wenn die Statik und die Funktion der Fenster nicht beeinträchtigt sind. Den Minderungsbetrag für den optischen Mangel kann ein Sachverständiger ermitteln.
Melden
Noriko
Hallo,

danke für die Antwort.

Es geht um Kratzer in den Fensterrahmen selbst - Kunstoffkratzer und in der Oberfläche der Jalousien.

Es wurde mangelhaft nachgebessert, wir wünschen aber eine mangelfreie Neuware.

LG
Melden
micle
Es ist möglich, dass ihr nicht zufrieden seid, das ändert aber nichts an der Rechtslage, wie ich schon geschrieben habe, schmimmstenfalls optischer Mangel, das bedeutet Minderung, keinesfalls Austausch.

Auf Austausch oder Ersatz kann man bei Mängeln an Konsumgütern pochen, ein Haus oder Teile davon lassen sich schlecht austauschen, hier ist die Rechtslage ein wenig anders.

Da Ihr von der Abnahme einer Neubauwohnung schreibt, existiert ein Bauträger, der euch die Wohnung verkauft hat, wie stellt sich der zu euerem Problem? Konfrontiert ihn mit der Forderung nach Minderung.
Melden
Noriko
Hallo miele,

vielen Dank für die Hilfe!

Ja, das machen wir so. Wir haben den Mängel schon festgehalten (bei der Abnahme).

Kann man grundsätzlich die Rollläden (nur die Jalousie), die verkratz ist problemlos austauschen, oder muß man den ganzen Kasten aufmachen und die Dämmung auch?

LG
Nedi
Melden
Noriko
Hallo miele,

ich meine damit natürlich die Rollladenpanzer, die Rollladen sind elektrisch betrieben und in der Wand im Kasten eingebaur.

LG
Nedi
Melden
micle
Hallo Noriko,

die Rollladenpanzer laufen auf einer elektrisch angetriebenen Welle im Rollladenkasten. Ganze Rollladenpanzer oder auch einzelen Lamellen können daher problemlos getauscht werden.

Ebenfalls problemlos können die Glashalteleisten an Kunststofffensterprofilen getauscht werden, sollten diese verkrazt sein, das sind die innenseitg auf allen 4 Seiten der Scheibe aufgeclipsten Leisten.

Nacharbeiten an der Oberfläche von Fensterprofilen können professionelle Glaser, abhängig von der Tiefe der Kratzer, ebenfalls ebenfalls recht gut durchführen. In der Regel sollte es machbar sein, Beschädigungen an Fensterrahmen mit geeignetem Füllmaterial optisch vernünftig nachzuarbeiten.

Beschädigungen an Fensterelementen lassen sich im Baubetrieb leider nicht ganz vermeiden.

Wenn eine Überarbeitung nicht gelingt sind entweder die Beschädigungen zu stark oder der Betrieb kennt sich einfach nicht aus.

Bei Kratzern auf Trittschienen bei bodentiefen Türelementen können evtl. zusätzliche Profile darüber angebracht werden. Löcher oder Tiefe Kratzer auf grösseren Profilflächen (die Aussen- oder Innenseite der Rahmen), die sich nicht überarbeiten lassen, können durch das Aufbringen flacher maschinell passend zugeschnittener Tafeln überdeckt werden.
Melden
Noriko
Hallo miele,

vielen Dank für die ausführliche Antwort!! Damit wird die Vorbereitung auf die 2. Abnahme ganz sicher gelingen :).

Wer die Nachbesserung durchführt hat kann man leider nur mutmaßen, auf jeden Fall sind auch andere verkratzte Oberflächen, wie die Holzsockelleisten auch nur mit Farbe gepinselt und man sieht es deutlich als fehlerhaft.

Die Wohnungseingangstür - weiß lack SK3 und Klimaklasse 3 - das Türblatt hat eine kleine Delle an der Oberkante und die unteren zwei Kanten sind auch minimal beschädigt.
Auch die Zarge hat einen Lackschaden.

Auch diese Beschädigungen sind mit der Nachbesserung misslungen. Da es sich um eine hochwertige und teure Tür handelt, möchten wir das Türblatt ersetzt bekommen.

Die Oberfläche im Flur und im Treppenhaus wird feucht gewischt - wie üblich. Gefahr der Feuchtigkeit in die Tür?!

Wie sehen hier unsere Chancen, nach §439 Abs.1 GBG heißt es, wir hätten grundsätzlich den Anspruch auf eine neue und mangelfreie Sache?

Kann man sich darauf beziehen?

Der Bauträger hat bereits die Möglichkeit zur Nachbesserung gehabt, diese sehen wir als misslungen.

Bitte geben Sie uns auch hier Ihre Empfehlung.

Viele Grüße

Nedi
Melden