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Bordsteinabsenkung -Kosten

Zählen die Kosten für eine Bordsteinabsenkung zu 1. Erschließungskosten oder zu Kosten der Anlieger einer Gemeinschaftsfläche, wenn im Kaufvertrag des Grundstücks steht:" Der Veräußerer trägt alle Erschließungskosten und Anliegerbeiträge, die im Rahmen der erstmaligen Erschließung des Vertragsgegenstandes bereits angefordertsind oder noch angefordert werden"!. oder muß der Käufer diese zahlen