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Bordsteinabsenkung -Kosten
Zählen die Kosten für eine Bordsteinabsenkung zu 1. Erschließungskosten oder zu Kosten der Anlieger einer Gemeinschaftsfläche, wenn im Kaufvertrag des Grundstücks steht:" Der Veräußerer trägt alle Erschließungskosten und Anliegerbeiträge, die im Rahmen der erstmaligen Erschließung des Vertragsgegenstandes bereits angefordertsind oder noch angefordert werden"!. oder muß der Käufer diese zahlen
Zwischen meinem Grundstück und einer neuen Straße befindet sich ein Grunstück der Gemeinde (ca 4-5Meter breit) .Muss ich Anlegerkosten für Straßenneubau bezahlen? Ab wann ist man Anlieger?
Das Grundstück der Gemeinde liegt parallel zu meinem Grundstück zwischen Straße und meinem Grundstück.