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Gast

Bordsteinabsenkung -Kosten

Zählen die Kosten für eine Bordsteinabsenkung zu
1. Erschließungskosten oder zu Kosten der Anlieger
einer Gemeinschaftsfläche, wenn im Kaufvertrag des Grundstücks
steht:" Der Veräußerer trägt alle Erschließungskosten und Anliegerbeiträge,
die im Rahmen der erstmaligen Erschließung des Vertragsgegenstandes
bereits angefordertsind oder noch angefordert werden"!.

oder muß der Käufer diese zahlen
Frage beantworten Frage Nummer 3000012299 Frage melden

Antworten (1)
Deho
Wieviel soll denn die Bordsteinabsenkung pro Anlieger kosten? Das müsste man wissen um abzuschätzen, ob ein Rechtsstreit möglicherweise teurer wäre.
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