Bordsteinabsenkung -Kosten
Zählen die Kosten für eine Bordsteinabsenkung zu
1. Erschließungskosten oder zu Kosten der Anlieger
einer Gemeinschaftsfläche, wenn im Kaufvertrag des Grundstücks
steht:" Der Veräußerer trägt alle Erschließungskosten und Anliegerbeiträge,
die im Rahmen der erstmaligen Erschließung des Vertragsgegenstandes
bereits angefordertsind oder noch angefordert werden"!.
oder muß der Käufer diese zahlen
1. Erschließungskosten oder zu Kosten der Anlieger
einer Gemeinschaftsfläche, wenn im Kaufvertrag des Grundstücks
steht:" Der Veräußerer trägt alle Erschließungskosten und Anliegerbeiträge,
die im Rahmen der erstmaligen Erschließung des Vertragsgegenstandes
bereits angefordertsind oder noch angefordert werden"!.
oder muß der Käufer diese zahlen