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Onlinehandel im Gewerbeschein zusätzlich eintrangen lassen?

Ich habe ein Einzelhandelsgeschäft übernommen und habe ein paar Ladenhüter dabei die ich vor Ort nicht an den Mann/die Frau bringen kann, was dem Vorbesitzer auch schon nicht gelungen ist. Ein >Gewerbeschein ist natürlich vorhanden, die Frage ist muß ich den Online Handel zusätzlich eintragen lassen? Es ist nicht geplant dauerhaft große Mengen z.B über Ebay zu verkaufen. Danke für die Antworten