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Besitzt man als Avatar alle bürgerlichen Rechte?
Mein Gefühl sagt mir, dass, wenn man seinen Klarnamen nicht benutzt, man dann auch nicht auf seine bürgerlichen Rechte pochen kann - z.B. was Beleidigungen usw. betrifft. Eine Avatar wird von der Person abgekoppelt -daher kann ein Avatar auch nicht PERSÖNLICH beleidigt werden. Ist das so, und wie sieht das die Rechtsprechung?