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Sind Rentenanspüche rückwirkend möglich wenn versicherte Person verstorben ist ?
Hallo, meine Mutter ist Ende Januar verstorben. Sie war seit Juli 2012 in Rente. Wie sich herausgestellt hat, ist ihr Rentenbescheid der gesetzlichen Rentenversicherung nicht richtig, da u. a. die Kindererziehungszeiten nicht berücksichtigt wurden (da keine Geburtsurkunden vorlagen). Desweiteren wurde von meiner Mutter leider auch keine betriebliche Altersrente beantragt. Drittens hatte ihr Arzt bereits 2011 einen Berufsunfähigkeitsantrag ausgefüllt (sie hatte eine BU-Versicherung, die noch besteht), doch wie es aussieht, scheiterte die Bearbeitung an der Mitwirkung meiner Mutter. Kann ich nun rückwirkend Rentenansprüche für meine Mutter geltend machen? Wenn ja für welchen Zeitraum und was sollte ich dabei beachten? Ich bin für jeden Hinweis dankbar.