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Alle Beiträge zum Thema: Unterhalt

Wie genau wird das Kindergeld auf den zu zahlenden Kindesunterhalt angerechnet?

In der Düsseldorfer Tabelle gibt es den folgenden Hinweis: "Das auf das jeweilige Kind entfallende Kindergeld ist nach § 1612 b BGB auf den Tabellenunterhalt (Bedarf) anzurechnen. " Das Kindergeld in meinem Fall erhält meine Ex-Frau komplett. Bedeutet dies nun, dass ich von der ermittelten Summe 184 €, die Hälfte abziehen kann? Oder wie genau ist dieser Hinweis (Punkt 10, siehe Link) zu deuten?

Alimente

Muss ein H4 Empfaenger seinen Unterhaltspflichten nachkommen oder ruht dieses? Falls wieder in Arbeit, muss er dann nachzahlen??