Michael69
Wie genau wird das Kindergeld auf den zu zahlenden Kindesunterhalt angerechnet?
In der Düsseldorfer Tabelle gibt es den folgenden Hinweis:
"Das auf das jeweilige Kind entfallende Kindergeld ist nach § 1612 b BGB auf den Tabellenunterhalt (Bedarf) anzurechnen. "
Das Kindergeld in meinem Fall erhält meine Ex-Frau komplett. Bedeutet dies nun, dass ich von der ermittelten Summe 184 €, die Hälfte abziehen kann? Oder wie genau ist dieser Hinweis (Punkt 10, siehe Link) zu deuten?
"Das auf das jeweilige Kind entfallende Kindergeld ist nach § 1612 b BGB auf den Tabellenunterhalt (Bedarf) anzurechnen. "
Das Kindergeld in meinem Fall erhält meine Ex-Frau komplett. Bedeutet dies nun, dass ich von der ermittelten Summe 184 €, die Hälfte abziehen kann? Oder wie genau ist dieser Hinweis (Punkt 10, siehe Link) zu deuten?