LukaKrausej1988
Weiß einer Genaueres zur eventuellen Nichtigkeit des Kaufvertrages bei einer Hausversteigerung? Und unter welchen Bedingungen trifft das zu?
Antworten (6)
Wenn der Kaufvertrag ex tunc unwirksam war und keine Heilung möglich ist..
Kann hierbei allerdings allenfalls aus 2 Gründen eintreten - einem Verstoß gegen die Formvorschriften (§311 i.V.m. 125 BGB) oder ein Fall des §105 BGB.
Kann hierbei allerdings allenfalls aus 2 Gründen eintreten - einem Verstoß gegen die Formvorschriften (§311 i.V.m. 125 BGB) oder ein Fall des §105 BGB.
Ein Kaufvertrag wird erst dann nichtig, wenn einer der Vertragspartner seinen Teil der Forderung nicht erfüllt hat. Wenn ihm beispielsweise ein Mangel am Haus arglistig verschwiegen oder die vereinbarte Kaufsumme nicht eingehalten wurde, dann kann er zurücktreten. Was gibt er denn als Begründung an?
Mein lieber Mik33 - der Kaufvertrag kann nicht nichtig werden, allenfalls unwirksam.
Informier dich besser mal ...
Informier dich besser mal ...
Dieter Nuhr, alles andere dürfte gerade dir bekannt sein.
Wenn du keine Ahnung vom definierten juristischen Unterschied zwischen Nichtigkeit und Unwirksamkeit hast ....
Wenn du keine Ahnung vom definierten juristischen Unterschied zwischen Nichtigkeit und Unwirksamkeit hast ....
Versteigern lassen? Das heißt, ein Auktionsunternehmen hat den Verkauf abgewickelt? Dann wende dich an die, denn sie sind verpflichtet, auch auf die rechtlichen Feinheiten der Verträge zu achten. Allerdings müsste da schon was sittenwidriges drinstehen, dass der säumige Zahler recht hat.
Er kann beispielsweise zurücktreten, wenn er nicht fähig war, einen Vertrag zu unterzeichnen oder wenn du ihn betrogen hast. Mit der Nichtigkeit verliert er aber natürlich auch seine Rechte an deinem Haus. Du solltest dir einen Anwalt holen; verbindlichen Rat scheinst du dringend zu gebrauchen.