moonlady123456
Tierhaltung...nachträgliche Erlaubnis des Vermieters möglich?
Wohne seit einem halben Jahr in einer neuen Wohnung, im Mietvertrag steht:
Tierhaltung sei untersagt. Wie sieht es aus mit einer nachträglichen Genehmigung des Vermieters? Wie kann ich das am besten erreichen?
Tierhaltung sei untersagt. Wie sieht es aus mit einer nachträglichen Genehmigung des Vermieters? Wie kann ich das am besten erreichen?
Antworten (1)
Nach neuer Gesetzeslage gelten pauschale Verbote der Haustierhaltung nicht mehr. Ein Vermieter muss jetzt sein Verbot für den Einzelfall begründen. Dass die Position des Mieters durch die BGH-Entscheidung entscheidend gestärkt wurde, kann ich allerdings nicht sehen. Was ich als Vermieter (Beispiel) in einem 6-Parteienhaus früher pauschal in allen Mietverträgen verbieten konnte, muss jetzt einzeln für jeden Mieter entschieden werden. Unter dem Strich bleibt aber, dass in meinem Haus keine Tierhaltung erlaubt ist.
Ich würde dir empfehlen, den Wunsch schriftlich zu formulieren und darin klar machen, warum es in deinem Falle nicht zu Beeinträchtigungen der Mietsache und zu keiner Belästigung der anderen Mieter kommt. Darauf hin muss es eine Einzelfall-Entscheidung geben.
Ich würde dir empfehlen, den Wunsch schriftlich zu formulieren und darin klar machen, warum es in deinem Falle nicht zu Beeinträchtigungen der Mietsache und zu keiner Belästigung der anderen Mieter kommt. Darauf hin muss es eine Einzelfall-Entscheidung geben.