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Gast

Tilgung der Grundschuld bei Scheidung

Guten Tag,
Ich habe vor 4 Jahren ein Haus gekauft, bzw finanziert, wo meine Schwiegermutter 30.000 Euro gebürgt hatte in Form einer Grundschuld ihres Hauses. Jetzt habe ich mich von meiner Frau getrennt und die Schwiegermutter verlangt die 30.000 Euro von mir, da sie ihr Haus verkauft hat. Damals wurde nichts schriftliches festgelegt, das wir an sie die 30.000 Euro zurück zahlen müssen, wenn wir uns scheiden lassen oder sie ihr Haus verkauft. Muss ich zurück zahlen, wenn ja wie hoch. Gilt das auch, auch wenn ich das noch gemeinsame Haus verkaufe?
Frage beantworten Frage Nummer 3000011905 Frage melden

Antworten (1)
status-quo-fan
Die Frage ist doch, war es eine Bürgschaft oder war es ein durch eine Grundschuld gesicherter Kredit den die Schwiegermutter zum Hauskauf beigetragen hat.

Wenn es ein Kredit war, dann wird an der Rückzahlung kein Weg vorbeiführen.

Wenn es eine Bürgschaft war, dann ist eine Zahlung an die Schwiegermutter erst fällig, wenn sie als Bürge in Anspruch genommen wird.
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