Übernachtungspauschale nur mit Hotelbeleg?
Mein Arbeitgeber bezahlt seit 20 Jahren Verpflegung und Übernachtungspauschale. Jetzt will er die Übernachtungspauschale nur noch gegen Hotelbeleg entrichten. Darf er das so spontan? Da ich zur Zeit eine Wohnung angemietet habe mit 1 Jahresvertrag, sieht es schlecht für mich aus. Gibt es keinen Ausweg?
Antworten (1)
Da es die Übernachtungspauschale innerhalb Deutschlands nicht mehr gibt, darf Ihr Arbeitgeber nur noch die tatsächlichen Kosten abrechnen. Er "darf" also nicht einfach so ändern, er MUSS!
Sie könnten in Ihrer Einkommensteuererklärung die doppelte Haushaltsführung geltend machen. Oder Sie suchen sich einen anderen Arbeitgeber. Oder....
Sie könnten in Ihrer Einkommensteuererklärung die doppelte Haushaltsführung geltend machen. Oder Sie suchen sich einen anderen Arbeitgeber. Oder....