Unter meinem Haus und den Häusern meiner Nachbarn ist ein Bunker, genauer gesagt ein Luftschutzstollen für etwa 1500 Menschen. Haus und Grundstück gehören mir, habe ich ein Recht auf den Teil des Bunkers unter meinem Haus ? Es gibt (bisher) keinen Zugang.
Antworten (3)
Also wenn es so ist, wie bei natürlichen Höhlen, dann ist das höchst unklar!
Fakt ist aber: Wenn der (einzige) Zugang auf deinem Grundstück liegt, bestimmst du wer rein darf!
[br]
Du solltest dir also schleunigst einen Zugang graben!
[br]
Das mit der Grundstücksgrenze unter Tage ist übrigens gar nicht so einfach! (GPS geht nicht!) Da braucht man ein Freiberger Hängezeug und jemanden, der sich damit auskennt!
Viel Spaß!
Fakt ist aber: Wenn der (einzige) Zugang auf deinem Grundstück liegt, bestimmst du wer rein darf!
[br]
Du solltest dir also schleunigst einen Zugang graben!
[br]
Das mit der Grundstücksgrenze unter Tage ist übrigens gar nicht so einfach! (GPS geht nicht!) Da braucht man ein Freiberger Hängezeug und jemanden, der sich damit auskennt!
Viel Spaß!
Na dazu muss doch wohl im Grundstückskaufvertrag was stehen oder im Grundbuch. So ein Luftschutzbunker für 1500 Leute ist doch nicht plötzlich da oder wurde vergessen.
Aus meiner Sicht keine Rechte aber auch keine unmittelbaren Pflichten, auch nicht durch einen vermeintlichen Automatismus auf Grund der Tatsache des Eigentums am Grundstück und der sich darauf befindenden Immobilie.
Interessant wäre, mal nachzuschauen, ob das Grundbuch etwas zur Bunkeranlage enthält.
Mit historischen unterirdischen Anlagen ist das ähnlich. Wir planten einmal einmal nahe einer historischen Altstadt einen Verbrauchermarkt auf einem Baugrundstück, daß sich in unserem Besitz befand, die Kundenparkplätze waren in 2 Untergeschossen einer Tiefgarage vorgesehen waren, bis uns der Denkmalschutz darauf aufmerksam machte, daß bei den Tiefbauarbeiten mit der Freilegung der von resten historischen Stadtmauer zu rechnen sei.
Daß bedeutet für deinen Fall, daß du im Falle eines Neubaus mit mehreren Untergschossen oder bei der Planung einer Heizung mit geothermischen Wärmepumpe mit Erdsonden durchaus Probleme wegen des Bunkers bekommen kannst.
Interessant wäre, mal nachzuschauen, ob das Grundbuch etwas zur Bunkeranlage enthält.
Mit historischen unterirdischen Anlagen ist das ähnlich. Wir planten einmal einmal nahe einer historischen Altstadt einen Verbrauchermarkt auf einem Baugrundstück, daß sich in unserem Besitz befand, die Kundenparkplätze waren in 2 Untergeschossen einer Tiefgarage vorgesehen waren, bis uns der Denkmalschutz darauf aufmerksam machte, daß bei den Tiefbauarbeiten mit der Freilegung der von resten historischen Stadtmauer zu rechnen sei.
Daß bedeutet für deinen Fall, daß du im Falle eines Neubaus mit mehreren Untergschossen oder bei der Planung einer Heizung mit geothermischen Wärmepumpe mit Erdsonden durchaus Probleme wegen des Bunkers bekommen kannst.