MikoBlankito
Unter welchen Bedingungen wird eigentlich eine Umschulungsmaßnahme vom Arbeitsamt bezahlt? Kennt sich da vielleicht jemand aus???
Antworten (5)
Es sollte natürlich im Bereich des Möglichen liegen, dass sich die Maßnahme als sinnvoll - also arbeitsplatzfördernd - erweisen könnte. Zudem muss sichergestellt sein, dass du auch motiviert bist, dich der Arbeit zu stellen. Also dass eben keine Mittel verschwendet werden.
Für eine Umschulung ist wichtig, dass Du bereits 18 Jahre alt bist, dass Du deine erste Ausbildung abgeschlossen hast und das die geplante Umschulung sehr gute Chancen, für eine Vermittlung, auf dem Arbeitsmarkt garantiert. Diese Umschulung wäre dann in kürzerer Zeit abgeschlossen. In der Regel wären dass 2 Jahre Weiterbildung. Dein Arbeitsvermittler entscheidet individuell.
Also mir wollte die Agentur für Arbeit unter keinen Umständen eine Umschulung bezahlen bzw. versucht drumherum zu kommen. Es gibt da ein Merkblatt 6 von der Agentur aber das sind nur Oberflächlichkeiten. Ich erfülle die Voraussetzungen und gelte als "wieder Unglernt" . Meine Sachbearbeiterin wurde abgelöst, als mein Fall entschieden wurde. Seit April 2012 gelten neue Gesetze im SGB III und woanders. Steigt keiner so richtig durch.
@dasmussman..., Du schreibst, Du bist ungelernt, also ohne Berufsausbildung. Dann gibt es keine Umschulung, sondern nur den Beginn einer Ausbildung.