Bo_John
Unter welchen Umständen darf mein Vermieter die Miete erhöhen?
Ich habe eine günstige Wohnung, aber nun will mein Vermieter schon zum zweiten Mal die Miete erhöhen, dabei wohne ich da erst drei Jahre. Darf er das denn oder kann ich etwas dagegen tun?
Antworten (6)
Dein Vermieter darf durchaus die Miete erhöhen, nur muss zwischen zwei Erhöhungen mindestens ein Jahr liegen, ansonsten kannst du widersprechen.
Ja, wenn ein Jahr vergangen ist, darf der Vermieter die Miete erhöhen, allerdings darf die Miete innerhalb von drei Jahren insgesamt nur um zwanzig Prozent steigen.
Wenn der Vermieter die Miete erhöhen möchte, obwohl sie schon oberhalb des örtlichen Mietspiegels liegt, muss man das nicht hinnehmen. Liegt die Miete aber darunter, muss man die Erhöhung leider akszeptieren.
Er darf die Miete grundsätzlich erhöhen, solange seit der letzten Mieterhöhung mindestens 15 Monate vergangen sind, die Erhöhungen zusammen nicht mehr als 20% in drei Jahren ausmachen und die neue Miete nicht oberhalb des Mietspiegels liegt.
Da diese Erhöhungen zustimmungspflichtig sind, sollte dem Erhöhungsbegehren Deiner Vermieters wahrscheinlich auch ein Auszug des örtlichen Mietspiegels beiliegen aus dem Du entnehmen kannst, wie hoch die ortübliche Vergleichsmiete tatsächlich ist (und damit auch sehen kannst, was in den nächsten Jahren ggf. noch auf Dich zu kommt, falls Deine Miete deutlich unterhalb Mietspiegelniveau liegen sollte)
Zusätzlich sind natürlich Mieterhöhungen nach Modernisierungen möglich, wenn dadurch der Wohnwert gesteigert wird.
Da diese Erhöhungen zustimmungspflichtig sind, sollte dem Erhöhungsbegehren Deiner Vermieters wahrscheinlich auch ein Auszug des örtlichen Mietspiegels beiliegen aus dem Du entnehmen kannst, wie hoch die ortübliche Vergleichsmiete tatsächlich ist (und damit auch sehen kannst, was in den nächsten Jahren ggf. noch auf Dich zu kommt, falls Deine Miete deutlich unterhalb Mietspiegelniveau liegen sollte)
Zusätzlich sind natürlich Mieterhöhungen nach Modernisierungen möglich, wenn dadurch der Wohnwert gesteigert wird.
Das Thema Mietspiegel war in den letzten Tagen aufgrund eines neuen Urteil auch in der Presse.