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Gast

Unterhalt

Hallo...... Ich hab eine Frage. Ich hab mich von meiner Frau getrennt. Noch wohnen wir zusammen und ich habe diesen Monat, Februar, die Miete bezahlt und jetzt verlangt sie, obwohl ich noch bis Ende des Monats hier wohne, den Unterhalt für Februar. Meine Frage ist jetzt muss ich den bezahlen? Bitte um schnelle Rückmeldung. Danke im voraus....
Frage beantworten Frage Nummer 3000114998 Frage melden

Antworten (5)
StechusKaktus
Im Trennungsjahr ist der Trennungsunterhalt zu zahlen. Ob das Trennungsjahr schon begonnen hat, solltest du wissen.
Ich weiss: Es wird ein teures Jahr für dich. Denn der Trennungsunterhalt ist höher als der nacheheliche Unterhalt.
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elfigy
Die Frage hat Stechus schon beantwortet.
Ich frage dich, kann deine Frau etwa die Wohnung essen? Nur weil die Miete gezahlt ist und sie da wohnt, hat sie ja noch nix zum beißen.
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Lempel
Ach, und weil sie eine Frau ist, kann sie da einfach rumsitzen und Unterhalt verlangen.
Frauen dürfen in Deutschland nämlich nicht arbeiten.
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dschinn
Der doofe Lempel sollte mal §1361 BGB lesen...

Im Unterschied zum nachehelichen Unterhaltsanspruch unterliegt derjenige, welcher den Hausstand führte, im Trennungsjahr auch keiner Erwerbsobliegenheit.

Nanananana nanana
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Lempel
Danke, du schlauer dschinn, das wusste ich nicht. Konnte ich mir nicht einmal vorstellen. Good old Germany, wa?

Wer sagt denn, man könnte in dieser WC nichts lernen?
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