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Gast

Ab wann muss ich Unterhalt zahlen

Habe damals eine Eigentums Wohnung zusammen mit meiner Freundin gekauft , nun trennen wir uns. Da wir einen gemeinsamen Sohn haben is meine Frage : wenn ich die Wohnung alleine übernehme und die Rate der Bank plus Gas und Strom zahle und dann bei nur noch 1000 Euro bin muss ich dann noch Unterhalt zahlen?
Frage beantworten Frage Nummer 3000015610 Frage melden

Antworten (12)
Gast
Das gute am Eigentum ist, dass man es verkaufen kann und mit dem Geld seinen Verpflichtungen nachkommt.
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Gast
Amos, falls du meine Antwort meinst.
Kinder haben Vorrang. Er kann nicht sagen nach der Miete in der Schloßallee bleibt nichts mehr übrig für den Unterhalt für das Kind (Rang 1) und Frau (Rang 2).
Hier hat man Eigentum welche man abbezahlen muß und das Argument -> nix übrig zieht nicht! Man wird dem Mann zumuten in eine billiger Lösung umzuziehen und zu verkaufen.
Oder willst du mit Steuern einspringen?
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Gast
www.unterhalt.net/duesseldorfer-tabelle.html

die Düsseldorfer
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Croc
Amos,
du wirst aber auch nie das Abenteuer Ehe herausfinden.
Abenteuer sind selten billig.
Ich freue mich darauf.
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Gast
Amos,
sicher werden gleich die Rechtsexperten kommen und genaue Grenzbeträge nennen aber:
Sinngemäß wird erst der Unterhalt aus den Gehalt beglichen werden müssen. Mit den Rest, und hier gibt es einen Selbstgehalt von 1080EUR (Kinder minderjährig, Unterhaltspflichtiger erwerbstätig) der nicht unterschritten werden darf. Daraus muss er Rate, Strom, Gas bezahlen...
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Gast
Der gesunde Menschenverstand sagt:
"Schau wem trau".
Besonders wenn du Kinder in die Welt setzt kannst du dich nicht einfach davonstehlen.
Ebenso sollte man sich der Beziehung sicher sein wenn gebaut wird, sonst hat man einen großen (finanziellen) Scherbenhaufen.
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Gast
ein Ehevertrag ist ebenso hilfreich ..
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Gast
Amos,
noch was.
Ich kenne dein Bild von stayfriends. Bist doch eigentlich ein pfiffiger Kerl mit elitärer Ausbildung.
BITTE, nehme es mir nicht krumm aber manchmal präsentierst du dich wie der schrullige Opa von deinem Avatar.
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Gast
he Man, weiß ich doch als Dein Fan!
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Gast
Schicken Sie mal die Details dann können wir hier simmulieren:
http://n-heydorn.de/unterhaltsrechner.html
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Gast
rayer,
guckst du:
http://www.lebenslage-scheidung.de/Berechnung-Versorgungsausgleich.html
ich bin lieb und bringe heute Rosen mit... damit ich im Alter keine Not leiden muß.
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elfigy
Falls das jemand überlesen hat: der Gast war nicht verheiratet, es gibt also auch kein Trennungsjahr und keinen Versorgungsausgleich.
Zur Frage. Wenn deine Exfreundin nicht vom Staat oder vom Jugendamt Unterhalt, Hartz oder Grundsicherung beantragt, könnt ihr den Kindesunterhalt frei vereinbaren. D.h. wenn ihr die Wohnung unbedingt behalten wollt, und sie ist mit dieser Regelung einverstanden, dann könnt ihr das so vereinbaren, daß die Beträge für die Wohnung mit dem Kindesunterhalt verrechnet werden. Ich rate aber dringend zu einer genau bezifferten schriftlichen Vereinbarung. Ihr müßt auch einen Vertrag machen, welche Eigentumsanteile dann später auf jeden von euch entfalllen. Falls deine Exfreundin ihren Unterhalt und den des Kindes nicht selbst aufbringen kann, dann sieht es so aus, daß ihr euch als zwei Einzelpersonen wohl diese Wohnung nicht mehr leisten könnt. Es kann nicht sein, daß ihr eine Wohnung abzahlt und für das Kind soll der Staat sorgen. Beratet euch mit einem Anwalt. Die Kosten für den können sich eines Tages als gute Investition erweisen.
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