Frage stellen
Gast

Unterhalt bei Volljährigkeit

Ich lebe in Scheidung. meine Tochter wird Anfang Oktober 2012 volljährig.
Sie wohnt bei Ihrer Mutter. Ich zahle bisher Kindesunterhalt an die Kindesmutter. Ich habe gehört, das ich mit Alter 18 den Unterhalt an meine Tochter persönlich auszahlen muß. Stimmt das ? Bekommt meine Tochter auch das Kindergeld, das bisher meine Ex-Frau bezieht ? meine Tocher geht noch zur Schule.

Gruß
Matthias
Frage beantworten Frage Nummer 46603 Frage melden

Antworten (2)
Alex64
Ja.
Nein.
Melden
hphersel
der Unterhalt ist für die volljährige Tochter zur Bestreitung ihres Lebensunterhaltes, das Kindergeld ist vom Staat für die Eltern (!) vorgesehen. Folglich bekommt die Tochter das Kindergeld nicht, es sei denn, die Mutterüberlässt es ihr. Darauf hat die Tochter aber keinen Anspruch. Auf den Unterhalt aber schon.
Melden