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Alsterschiff

Unterhaltskosten für ein geerbtes Häuschen

Erst waren es 4 Geschwister-Erben, die sich die Kosten zu je 1/4 geteilt haben. Zwei Personen haben danach ihr Erbteil an die gleiche Person verschenkt, so dass nur noch 2 erben da sind. Ist es richtig, dass sich dadurch der Verteilerschlüssel nach 2 ändert und die beiden je die Hälfte der Kosten tragen müssen?
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Antworten (4)
Deho
Die Frage ist etwas unverständlich formuliert. Wenn zwei Personen ihr Erbteil an die gleiche Person verschenkt haben, besitzt die gleiche Person 3/4 des Hauses und kommt mit 3/4 der Kosten dafür auf. Was sonst?
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Meyerhuber
Bist Du der Vater des Hauses, oder warum musst Du Unterhalt zahlen? Spass beiseite, wie ist denn der Verteilerschlüssel in Eurer Erbengemeinschaft geregelt? Anzahl der Besitzer, oder Prozentsatz am Eigentum. Wenn das zu schwierig ist, kann Dir nicht geholfen werden.
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Alsterschiff
Nachdem 2 Personen ihr Erbanteil verschenkt haben, per Notar und Nachlassgericht und Grundbuchamt, stehen nur noch 2 Personen im Grundbuch und werden mit Grundsteuer belangt. Die beiden, die verschenkt haben sind keine Erben mehr. Nach meiner Meinung müssen die 2 Personen, die im Grundbuch als Eigentümer eingetragen sind, sich die Unterhaltungkosten je zur Hälfte teilen.
Text für Dara und Meyerhuber
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vonjwd
Alsterschiff, wenn das im Grundbuch eingetragen ist, dann steht da auch zu welchen Anteilen wem was gehört. Und so ist abzurechnen. Anteilsmäßig.
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