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Unterhaltskosten für ein geerbtes Häuschen
Nachdem 2 Personen ihr Erbanteil verschenkt haben, per Notar und Nachlassgericht und Grundbuchamt, stehen nur noch 2 Personen im Grundbuch und werden mit Grundsteuer belangt. Die beiden, die verschenkt haben sind keine Erben mehr. Nach meiner Meinung müssen die 2 Personen, die im Grundbuch als Eigentümer eingetragen sind, sich die Unterhaltungkosten je zur Hälfte teilen.
Text für Dara und Meyerhuber