Unterhaltszahlungen
Ich bin Vater eines 13jährigen Jungen. Die Mutter hatte nach der Geburt des Jungen mich nicht als Vater angegeben. In seiner Geburtsurkunde steht unter: "Name der Eltern" nur der Name seiner Mutter.
Nun möchte ich den Jungen als Vater anerkennen.
Zu meiner Frage: Können finanzielle Forderungen an mich herangetragen werden, weil ich ja in den letzten 13 Jahren keine gesetzlichen Unterhaltsverpflichtung eingegangen bin? Muss ich da "nachzahlen"
Nun möchte ich den Jungen als Vater anerkennen.
Zu meiner Frage: Können finanzielle Forderungen an mich herangetragen werden, weil ich ja in den letzten 13 Jahren keine gesetzlichen Unterhaltsverpflichtung eingegangen bin? Muss ich da "nachzahlen"
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