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Unterhaltszahlungen

Ich bin Vater eines 13jährigen Jungen. Die Mutter hatte nach der Geburt des Jungen mich nicht als Vater angegeben. In seiner Geburtsurkunde steht unter: "Name der Eltern" nur der Name seiner Mutter.
Nun möchte ich den Jungen als Vater anerkennen.
Zu meiner Frage: Können finanzielle Forderungen an mich herangetragen werden, weil ich ja in den letzten 13 Jahren keine gesetzlichen Unterhaltsverpflichtung eingegangen bin? Muss ich da "nachzahlen"
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