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Aaropoh

Unterliegt eine Elternbeiratswahl in der Grundschule irgendwelchen formalen Voraussetzungen?

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Antworten (3)
lvonnsche81
Die Eltenbeiratswahl unterliegt den formalen Voraussetzungen, die sich die betreffende Grundschule irgendwann einmal selbst gegeben hat. Wahlen können entweder geheim (auf Antrag) oder durch Stimmabgabe per Handzeichen abgehalten werden. Es gibt keine bestimmten Vorschriften für Elternbeiräte.
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MartinneSync
Die Elternbeiratswahl kann auf Wunsch geheim, also nicht durch Handzeichen, vorgenommen werden. Es kommt ganz auf die Satzung der jeweiligen Schule an, ob zum Beispiel eine bestimmte Anzahl des Lehrkörpers und der Eltenschaft zugegen sein muss, damit die Wahl Gültigkeit hat, oder ob eine einfache Mehrheit unter den Anwensenden ausreicht.
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dribblll
Die Wahl des Elternbeirates erfolgt für 2 Jahre. Der Elternbeirat muss aus der Gesamtheit der Eltern der Schule gewählt werden und darf nicht willkürlich erfolgen. Weitere formale Voraussetzungen sind nicht gegeben. Abhängig vom Bundesland werden die rechtlichen Voraussetzungen für die Elternarbeit durch das Gesetzt festgelegt. Sinnvoll ist es, die Ziele festzulegen, die der Elternbeirat während seiner 2jährigen Amtszeit erreichen möchte, um die Eltern außerhalb des Elternbeirates in die Arbeit integrieren zu können.
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