24 Jahre Wohnung untervermietet, Mietvertrag mit der mündlichen Zusage der generellen Untervermietung unterschrieben, Nachfolgevermieterin verweigert Untervermietung und Teiluntervermietung
Wenn du das aus wirtschaftlichen Gründen benötigst, solltest Recht bekommen. Ich sehe schon einen Anwalt in Lohn und Brot. Allerdings wenn du nur einen kleinen -teil benwohnst, könnte es schwierig werden.