Urlaubsanspruch teilzeit
Wie setzt sich mein Urlaubsanspruch zusammen, bzw. wie wird der berechnet? Ich arbeite in Teilzeit.
Antworten (3)
Hallo Gast, das kommt darauf an, wie die Teilzeit gestaltet ist. Wenn bei Deinem Arbeitgeber 5 Tage die Woche gearbeitet wird und Du kommst auch 5 Tage, arbeitest aber an den Tagen nicht Vollzeit, hast Du trotzdem denselben Urlaubsanspruch wie die Vollzeit-MA. Wenn Du weniger als 5 Tage die Woche dort arbeitest, rechnest Du die üblichen Urlaubswochen Deines Arbeitsgebers mal die Tage, die Du regelmäßig wöchentlich arbeitest. Das ist dann Dein jährlicher Urlaubsanspruch in Tagen.
Hallo Gast
Es macht immer wieder Freude, auf Fragen mit solcher Ausführlichkeit und Datenfülle zu stoßen, wie deine.
Ich hoffe, dass du nicht nur schreiben, sondern auch lesen kannst.
Deshalb empfehle ich, einen Blick in den Arbeitsvertrag und/oder den Tarifvertrag zu werfen.
Und jetzt kommt, tatäää, der ultimative Hinweis:
Frag den Chef!
Es macht immer wieder Freude, auf Fragen mit solcher Ausführlichkeit und Datenfülle zu stoßen, wie deine.
Ich hoffe, dass du nicht nur schreiben, sondern auch lesen kannst.
Deshalb empfehle ich, einen Blick in den Arbeitsvertrag und/oder den Tarifvertrag zu werfen.
Und jetzt kommt, tatäää, der ultimative Hinweis:
Frag den Chef!
@Rentier, für Dich gilt doch auch "Ich ironiere, bis ich zum Sarkasmus komme" (danke, Solitude32). Manchmal bekommt man vom Arbeitgeber tatsächlich nicht immer, was einem zusteht, egal wo es steht. Was schadet es also, wenn man es Jemandem sachlich erklärt, der sich nicht so gut selbst helfen kann?