Urlaubsgeld Rückwirkend zahlen (Betriebliche Regel)
Hallo zusammen,
in unserer Firma wurde letztes Jahr kein Urlaubsgeld gezahlt.
Nun hat der Betriebsrat auf Grund der "Betriebliche Übung" ( 3 Jahre wurde Urlaubsgeld gezahlt in gleicher höhe, somit zählt es als Gewohnheitsrecht" durchgesetzt.
Nun wird das Urlaubsgeld nachgezahlt, aber nur für das Laufende Geschäftsjahr, müssen nicht auch Urlaubsgeldansprüche aus dem vergangenen Jahr nachgezahlt werden?
in unserer Firma wurde letztes Jahr kein Urlaubsgeld gezahlt.
Nun hat der Betriebsrat auf Grund der "Betriebliche Übung" ( 3 Jahre wurde Urlaubsgeld gezahlt in gleicher höhe, somit zählt es als Gewohnheitsrecht" durchgesetzt.
Nun wird das Urlaubsgeld nachgezahlt, aber nur für das Laufende Geschäftsjahr, müssen nicht auch Urlaubsgeldansprüche aus dem vergangenen Jahr nachgezahlt werden?
Antworten (2)
Es nennt sich zwar nicht Gewohnheitsrecht, aber "betriebliche Übung" entspricht dem Begriff zu ziemlich.
"Die betriebliche Übung entsteht allein durch die gleichartige, wiederholte Praktizierung eines bestimmten Verhaltens des Arbeitgebers, ohne dass es dabei auf einen Verpflichtungswillen des Arbeitgebers ankommt."
Wenn Urlaubsgeld mehrere Jahre hintereinander gezahlt wird, ohne dabei ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass dies KEINE betriebliche Übung bedeutet, kann der Arbeitgeber dies nur mit einer Änderungskündigung loswerden.
"Die betriebliche Übung entsteht allein durch die gleichartige, wiederholte Praktizierung eines bestimmten Verhaltens des Arbeitgebers, ohne dass es dabei auf einen Verpflichtungswillen des Arbeitgebers ankommt."
Wenn Urlaubsgeld mehrere Jahre hintereinander gezahlt wird, ohne dabei ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass dies KEINE betriebliche Übung bedeutet, kann der Arbeitgeber dies nur mit einer Änderungskündigung loswerden.