Urlaubskürzung
Mein Urlaubsanspruch von 34 Tg/Jahr soll auf 24 Tg durch einen Aenderungsvertag gekürzt werden. Bin im Pflegeheim tätig, wo auch über's We gearbeitet wird. Durchschnittlich habe ich 4 Arbeitstage/Woche. Ist diese Kürzung zulässig?
Antworten (3)
ja, zulässig ist das Angebot eines Änderungsvertrages durchaus, er widerspricht in seinem Inhalt nicht dem Bundesurlaubsgesetz.
Ob Sie ihn unterschreiben ist hingegen eine ganz andere Frage, sie würden damit ja auf einen erheblichen Teil Ihres Urlaubs verzichten. Bietet man Ihnen einen finanziellen Ausgleich oder wird bei Nichtunterschrift mit Konsequenzen wie Arbeitsplatzverlust gedroht?
Ob Sie ihn unterschreiben ist hingegen eine ganz andere Frage, sie würden damit ja auf einen erheblichen Teil Ihres Urlaubs verzichten. Bietet man Ihnen einen finanziellen Ausgleich oder wird bei Nichtunterschrift mit Konsequenzen wie Arbeitsplatzverlust gedroht?
34 Tage im Jahr bei einer durchschnittlichen Wochenarbeitszeit von 4 Tagen bedeuten 8,5 Wochen. Bei 24 Tagen sind es immer noch 6 Wochen. 4 Wochen sind der gesetzliche Anspruch. Ich denke du solltest unterschreiben.
Hallo, ich gehe auch 4 Tage in der Woche arbeiten und habe 24 Urlaubstage. Das sind 6 Wochen Urlaub.
Es werden nur die Arbeitstage gerechnet. Für eine Woche Urlaub brauchst Du 4 Urlaubstage.
Ich hatte früher 30 Tage und dann wurde der Freitag immer mitgezählt und das geht nicht.
Hoffe ich konnte Dir helfen.
Es werden nur die Arbeitstage gerechnet. Für eine Woche Urlaub brauchst Du 4 Urlaubstage.
Ich hatte früher 30 Tage und dann wurde der Freitag immer mitgezählt und das geht nicht.
Hoffe ich konnte Dir helfen.