Frage stellen
Gast

Urlaubsregelung bei Jobwechsel

Ich habe auf den 31.07.2018 meinen job gekündigt und am 01.08.2018 meinen neuen Job angetreten .
Mein alter Arbeitgeber gab mir im Jahr 36 Tage Urlaub also 3 Tage im Monat!
Ich musste bis zu meinem letzten Arbeitstag 21 Tage Urlaub benutzt haben !
Bei meinen neuen Arbeitgeber habe ich 25 Tage Urlaub im Jahr das bedeutet 2 Tage im Monat !
Mein Chef will mir aber nur 4 Tage Urlaub geben da ich ja schon 21 Tage bei der alten Firma genommen habe und so komm ich dann auf 25 Tage Urlaub die ich bei ihr im Jahr habe !

Kennst sich jemand aus mit der 12tel Regelung ?

Und wenn ich noch mehr Tage Urlaub habe wie diese 4 Tage wie mache ich meinen Chef das klar ?
Frage beantworten Frage Nummer 3000105737 Frage melden

Antworten (21)
temile
Ich würde mich hier auf das Bundesurlaubsgesetz berufen (BUrlG).
Laut §6 gibt es einen Ausschluss von Doppeltansprüchen.
Im Wortlaut:

§ 6 Ausschluß von Doppelansprüchen
(1) Der Anspruch auf Urlaub besteht nicht, soweit dem Arbeitnehmer für das laufende Kalenderjahr bereits von
einem früheren Arbeitgeber Urlaub gewährt worden ist.
(2) Der Arbeitgeber ist verpflichtet, bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses dem Arbeitnehmer eine
Bescheinigung über den im laufenden Kalenderjahr gewährten oder abgegoltenen Urlaub auszuhändigen.

Ich würde daher sagen, dass Ihr neuer Chef mit den vier Tagen Recht hat.
Das ist allerdings nur meine Meinung und ich bin da sicherlich kein Experte.
Bei solchen Dingen würde ich sicherheitshalber -wenn es Ihnen wichtig ist- ein kurzes Gespräch mit einem Anwalt führen. Erstberatungen sind nicht teuer und werden pauschal berechnet.
Melden
StechusKaktus
Egal, wie du dich entscheidest: Wichtig ist vor allem, dass du die 36 Tage durchsetzt und deinem neuen Chef schnell klar machst, was für eine Pfeife er ist. Das wird dir einen perfekten Start in deinem neuen Job verschaffen. Und nur so kannst du deinen Chef dazu erziehen, künftig gleich und ohne Diskussion das zu machen, was du von ihm forderst.

Spass beiseite.


Du wusstest, dass es in dem neuen Job weniger Urlaub gibt. Es sollte dir auch klar sein, dass du jeden neuen Arbeitgeber mit solchen Diskussionen auf die Palme bringst. Wenn du also keine besonderen Fähigkeiten hast und damit ersetzbar bist, verzichtest du besser auf die Diskussion. Du hättest eben die freien Tage bei deinem alten Arbeitgeber nehmen müssen.
Melden
DerDoofe
Unsinn. Die 6-Monats-Wartezeit gilt nur im 1. Jahr der Beschäftigung. Ansonsten ist der Fall ganz einfach: Er hat im neuen Arbeitsverhältnis 25 Tage. Gewährt wurden 21. Es verbleiben 4 Tage.

Und natürlich hätte der alte Arbeitgeber zwölfteln müssen, da das Arbeitsverhältnis mit dem Ablauf des 1. Halbjahres beendet wurde. Anspruch wären dann 18 Tage gewesen. Mit den 21 Tagen liegt er somit 3 Tage über dem Anspruch. Und die kann der neue Arbeitgeber anrechnen.
Melden
Lempel
Sechs (6) Fragezeichen am Ende eines Satzes?
Ich glaube, das sagt alles über die Qualität Deiner Antwort aus.
Melden
Ergo
Der Lämpel ist ein dummes Schwein // ich möchte kein (zugewanderter) Australier sein ...
Melden
Lempel
Tja, ing793,
Leute wie Ergo sind deine Freunde. Darauf kannst du stolz sein.
Melden
Lempel
ing793, dir und deinen Freunden eure dummen Beiträge und Fehler um die Ohren zu kloppen, ja, das macht mir Spaß. Und dann euer Gezappel und die versuchten Beleidigungen – ganz wie erwartet.

Und deine Pü, Pü, Pünktchen … wie ein schwuler Teenager, der sich in seinen Oberlehrer verknallt hat, und ihm nun Liebesbriefe schreibt.
Weiter so.
Melden
Sgt_Hartman
ing hat hier keine Freunde, nur welche die meinen ihn schmieren zu müssen um gut dazustehen. Und diese Schmiererei ist schon ab und zu pathologisch (abnorm, anomal, extrem, krankhaft, maßlos, übermäßig) zu beurteilen. Pfui!
Melden
primusinterpares
Hallo ing. So unterirdische Feinde wie den Lämpel, Opal und Konsorten hast du nicht verdient.
Aber im Internet kann man sich nicht einmal seine Feinde aussuchen.
Sollte ich mal einen Grund finden, würde ich mich bereit erklären, den Level ein wenig anzuheben.
Melden
StechusKaktus
Das würde ich auch sehr begrüssen. Am besten, indem du einfach verschwindest.
Melden
primusinterpares
Wir können nichts dafür, dass du heute so übel drauf bist Stechus. Lass dir doch von Soli etwas stofflich geeignetes dagegen empfehlen.
Melden
Lempel
Primusinterpares,
du bist doch nicht einmal fähig, dir ein eigenes Konto hier einzurichten, geschweige denn, überhaupt eine Frage zu stellen.
Nick und Avatar geklaut um sich mit fremden Federn zu schmücken und sich dann als Pfau aufspielen.

Du bist weniger Wert als ing793, dem du in den Arsch kriechen möchtest.
Melden
Lempel
Primusinterpares,
du bist doch nicht einmal fähig, dir ein eigenes Konto hier einzurichten, geschweige denn, überhaupt eine Frage zu stellen.
Nick und Avatar geklaut um sich mit fremden Federn zu schmücken und sich dann als Pfau aufspielen.

Du bist weniger Wert als ing793, dem du in den Arsch kriechen möchtest.
Melden
Dorfdepp
@ primusinterpares

Du behauptest ständig, dass du hier das Niveau heben würdest, aber warum merkt das keiner? Eigentlich beschimpfst du hauptsächlich nur andere User.
Melden
Lempel
rayer, du aufmerksamer Bieber,
die doppelte Einstellung meines Beitrages war ein Fehler der stern.de Software.
Siehe Tom Bodil im Strang »Eigenbedarf des Vermieters«,
dort wurde sein Beitrag gleich viermal eingestellt.

Da wir gerade bei Fehlern sind, deinen Beitrag korrigiere ich dann schnell noch mal, damit niemand denkt, du könntest kein richtiges Deutsch:

@lämpel, Du wiederholst Dich ja oft, aber gleich 2 Mal im selben Thread?
Melden
DerDoofe
Tja, Justin rayer, so spielt das Leben.
Melden
Lempel
Tja, rayer, so spielt das Leben.
Melden
Puzzone
Das mit dem Justin hat der Lempel nicht kapiert
Vielleicht sollte er mal seinen Bieber googeln, anstatt nur den Duden auswendig zu lernen.
Melden
Zora1801
Also, es ist ganz einfach. Ich hatte den Fall nämlich selber mal (alt = 30 Tage, neu = 25 Tage)

Alter Arbeitsvertrag = 36 Tage Urlaub= 3 pro Monat = 21 für den Zeitraum 01.01. - 31.07.

Neuer Arbeitsvertrag = 25 Tage Urlaub = 2 pro Monat (gerundet) = 10 Tage für den Zeitraum 01.08. - 31.12.

Wenn Du bei Deinem alten Arbeitgeber mehr Urlaub genommen hättest, als die nach dem alten Arbeitsvertrag zustehen, dann würde er Dir in dem Fall den Lohn kürzen.

Kurz und gut: neuer Arbeitgeber/Arbeitsvertrag = Urlaub lt. diesen Vertrages. Wie viel Urlaub Du vorher schon beim alten Arbeitgeber hattest, ist in diesem Fall irrelvant.
Melden
Martina
Ergänzung zum bereits gesagten:
Prinzipiell steht Ihnen nur der gesetzliche Mindesturlaub zu.
Gewähren Ihnen der neue oder der alte Arbeitgeber freiwillig mehr Urlaubstage als rechtlich notwendig, kann er auch die Richtlinien beim Ausscheiden aus dem Job individuell festlegen.
So verrechnen zum Beispiel viele Arbeitgeber auch höhere Urlaubsansprüche zu jeweils 1/12 mit der im Unternehmen verbrachten Zeit.

Doch Achtung: Der gesetzliche Mindesturlaub ist davon nicht betroffen.
Der neue AG kann ihnen auch nur den gesetzlichen Mindestanspruch geben, abzüglich der Urlaubstage die Ihnen der alte AG bescheinigt hat um Doppelansprüche zu vermeiden.
Melden
Phillip8
Blöde Situation. Ich glaube aber auch das dein Arbeitgeber 12 teln müsste.

Schau mal hier:
Urlaub / 7.12 Bruchteile eines Urlaubstags bei der Zwölftelung

Hoffe das hilft dir weiter.

LG
Melden